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Onlinezugangsgesetz (OZG): Wo stehen wir mit der Umsetzung in Schleswig-Holstein

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)  verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. HWelche bundesweiten Dimensionen werden betrachtet, wie hat sich Schleswig-Holstein für die OZG-Umsetzung aufgestellt, was wurde bereits erreicht wurde und was ist in den nächsten Schritten (bei den Kommunen) zu tun?

Der ZuFiSH und das OZG

Für die Nachnutzung von ITV.SH-Online-Diensten spielt der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) eine maßgebliche Rolle. Lesen Sie jetzt, was Sie als Kommune JETZT dafür tun sollten.

Kommunaler OZG-Rollout in 2022 in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – und damit die Anregung der Digitalisierung der Verwaltung – wird im Jahr 2022 eine der großen Herausforderungen. Die kommunale Familie, ITV.SH und Land Schleswig-Holstein haben gemeinsam die Basis für einen erfolgreichen Rollout der Leistungen in 2022 gelegt.

Basisdienst Bezahlplattform

Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird es bei zahlreichen Verwaltungsleistungen erforderlich sein, dass die Nutzenden die mit den Verwaltungsleistungen verbundenen Gebühren, Entgelte, Auslagen usw. auch direkt online bezahlen können. Hierfür wird das Land den Basisdienst Bezahlplattform zur Verfügung stellen, der die übrigen Basisdienste auch von den Kommunen mit genutzt werden kann.

Pilotierung des Kommunalen-OZG-RollOut Projektes ist gestartet.

Um das OZG umzusetzen, müssen zahlreiche Komponenten und Dienste in die Fläche ausgerollt werden. Dafür wurde das Projekt ‚Kommunales OZG-Rollout“ auf den Weg gebracht. Ziel des Projektes ist es, die unterschiedlichen Rollout-Aktivitäten auf allen Seiten zu bündeln, Best Practices Lösungen zu erarbeiten und als Blaupause für den flächenmäßigen Rollout zu etablieren.