Basisdienst Bezahlplattform.

Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird es bei zahlreichen Verwaltungsleistungen erforderlich sein, dass die Nutzenden die mit den Verwaltungsleistungen verbundenen Gebühren, Entgelte, Auslagen usw. auch direkt online bezahlen können. Hierfür wird das Land den Basisdienst Bezahlplattform zur Verfügung stellen, der die übrigen Basisdienste auch von den Kommunen mit genutzt werden kann.

Aktuell läuft beim MELUND das Einführungsprojekt für den Basisdienst Bezahlplattform. Der ITV.SH ist in diesem Projekt als Nutzervertreter im Lenkungsgremium vertreten und im regelmäßigen Austausch mit dem Projektmanagement. Wir bringen die kommunalen Anforderungen in das Projekt ein und sorgen dafür, dass die Lösung von den Kommunalverwaltungen möglichst problemlos genutzt werden kann.

Der neue Basisdienst basiert auf ePayBL, einer Lösung, die vom Bund und 10 Ländern gemeinsam laufend weiterentwickelt wird. ePayBL unterstützt grundsätzlich die Bezahlverfahren Kreditkarten (Visa, Master) Giropay, Paydirekt, Lastschrift und PayPal. Dabei ist sichergestellt, dass die Zahlbeträge für künftige Onlinedienste in voller Höhe dem Konto der Verwaltung gutgeschrieben werden können. Die anfallenden Kosten des Zahlungsverkehrs wie z.B. Transaktionsgebühren oder Disagio werden gesondert in Rechnung gestellt. Die von ePayBL bereitgestellten Daten erlauben außerdem eine Automatisierung der Soll-Stellungen und Ist-Buchungen in den kommunalen Finanzsystemen, soweit diese darauf vorbereitet sind. Zusätzlich bietet ePayBL zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten.

Inzwischen wurden bereits die bestehenden Onlinedienste für den Urlaubsfischereischein, die Urkundenanforderungen im Personenstandswesen, die Auskünfte aus dem zentralen Meldedatenbestand (Spiegeldatenbank), die Gewerbekarteiauskunft und iKfz auf die neue Lösung unter Beibehaltung der zentralen Abrechnung über Dataport umgestellt.

Aktuell werden die notwendigen Entscheidungen für eine flächendeckende Bereitstellung des Basisdienstes Bezahlplattform im Laufe des Jahres 2022 vorbereitet. Im Rahmen des OZG-Rollout-Projektes wird der Onlinedienst zur Gewerbeanmeldung mit dem Basisdienst verbunden und damit um eine Bezahlfunktion erweitert. Die Zahlungen werden dabei direkt auf einem Konto der Kommunalverwaltung eingehen. Gemeinsam mit ausgewählten Pilotkommunen sowie den Verbänden der Kämmerer und Kassenverwalter werden dabei auch die Anforderungen und notwendigen Prozesse zur Anbindung der kommunalen Finanzsysteme geklärt und erprobt werden.

Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten gerne

Oliver Maas (oliver.maas@itvsh.de, Tel. 0431/988-8656)

Tobias Allendorf (tobias.allendorf@itvsh.de, Tel. 0431/988-8654)