beBPo – das besondere Behördenpostfach

Seit dem 01.01.2018 müssen die Behörden in Schleswig-Holstein einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente über einen sicheren Übermittlungsweg anbieten. Für Behörden gibt es zwei sichere Übermittlungswege, die beide zu bedienen sind und zwar De-Mail und das beBPo. Insbesondere für die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist das beBPo anzuwenden.

Die Nutzung eines der vorgeschriebenen sicheren Übermittlungswege wirkt schriftformersetzend, eine eigenhändige Unterschrift oder die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen (qeS) kann somit entfallen.

Die zur Einrichtung und Nutzung des beBPo erforderliche Software Governikus Communicator kann nebst Anleitungen über den ITVSH bezogen werden.

Frank Weidemann

Frank Weidemann

Projektleiter, behördlicher Datenschutzbeauftragter