Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein ist bemüht, die Website www.itvsh.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzer:innen einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Zwischenüberschriften: Die Auszeichnungen der Zwischenüberschriften können ggf. nicht den Vorgaben der Inhaltshierachie entsprechen. Unsere Redakteur:innen werden hierzu aber geschult und sind angehalten, korrekte Überschriftenhierachien einzurichten.
Bilder: Bei Bildern können ggf. alternative Beschreibungstexte fehlen. Unsere Redakteur:innen werden hierzu aber geschult und sind angehalten, alternative Beschreibungen zu hinterlegen.
Videos: Bei einigen eingebundenen Videos (intern und extern) können ggf. Untertitel bzw. Transkriptionen fehlen.
Dokumente (z.B. PDF-Dateien): PDF-Dateien sind ggf. nicht barrierefrei.
Infografiken: Unsere Infografiken sind nur teilweise mit rein textlichen Beschreibungen versehen.
Leichte Sprache: Derzeit sind Texte in der Regel nicht in leichter Sprache formuliert. Texte in leichter Sprache werden in Kürze zugänglich gemacht.
Gebärdensprache: Erläuterungen in Gebärdensprache fehlen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an unter:
- Telefon: +49 431 530 550 0
- E-Mail: info@itvsh.de
- Anschrift: Deliusstraße 10, 24114 Kiel, Deutschland
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
- Büroanschrift: Karolinenweg 1; 24105 Kiel
- Postanschrift: Postfach 7121; 24171 Kiel
- Telefon: +49 431 988 1620
- E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de