Unternehmensgründung in Schleswig-Holstein
Vor der Gründung eines Unternehmens oder zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit sind neben der Geschäftsidee auch grundlegende Fragen zum Businessplan, zur Rechtsform und zu möglichen Förderungen zu klären.
Finanzierungsinstrumente, Förderprogramme und weiterführende Informationen rund um die Unternehmensgründung finden Sie auf der Website zur Existenzgründung des Landes Schleswig-Holstein.
Was Sie vor der Gründung klären sollten
Wer ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchte, trifft bereits vor dem Start wichtige Entscheidungen. Dazu gehören die Wahl der passenden Rechtsform, die Einordnung der Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich sowie Fragen zu Steuern, Buchführung und Versicherungen.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Vorhaben. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, die richtigen Schritte einzuleiten und spätere Änderungen zu vermeiden.
Die passende Rechtsform wählen
Die Rechtsform bildet den rechtlichen Rahmen Ihres Unternehmens. Sie hat Auswirkungen auf die Haftung, steuerliche Pflichten, Finanzierungsmöglichkeiten und organisatorische Anforderungen.
Viele Gründerinnen und Gründer starten zunächst als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Darüber hinaus kommen beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) infrage.
Welche Rechtsform geeignet ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der beteiligten Personen
- Haftungsrisiken
- Kapitalbedarf
- geplante Unternehmensgröße
- steuerliche Überlegungen
Da die Wahl der Rechtsform langfristige Auswirkungen haben kann, empfiehlt sich bei Bedarf eine Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kammern oder Gründungsberatungsstellen, z.B. unter Überblick aller deutschen Rechtsformen für Unternehmen
Gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit?
Vor der Gründung sollte geklärt werden, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als freier Beruf einzustufen ist. Von dieser Einordnung hängen verschiedene rechtliche und steuerliche Pflichten ab.
Ein Gewerbe liegt grundsätzlich vor, wenn eine selbstständige Tätigkeit auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Gewerbliche Tätigkeiten müssen in der Regel bei der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt werden.
Freiberufliche Tätigkeiten werden dagegen grundsätzlich nicht bei der Gewerbebehörde angemeldet. Nach § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz zählen hierzu insbesondere selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie bestimmte Katalogberufe.
Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit dem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung. Informationen finden Sie z.B. unter Als Freiberufler*in anmelden – alles von Antrag bis Zuschuss
Besonderheiten freier Berufe
Für Freiberuflerinnen und Freiberufler gelten teilweise andere rechtliche Rahmenbedingungen als für Gewerbetreibende.
So ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Außerdem besteht grundsätzlich keine Gewerbesteuerpflicht.
Für einzelne Berufsgruppen können jedoch besondere berufsrechtliche Vorgaben gelten. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Heilberufe, rechtsberatende Berufe, Architektinnen und Architekten oder Apothekerinnen und Apotheker. In diesen Fällen können Zulassungen, Mitgliedschaften in Berufskammern oder weitere Nachweispflichten erforderlich sein.
Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit
Nicht jede Tätigkeit, die als selbstständig ausgeübt wird, gilt rechtlich auch als Selbstständigkeit. Informieren Sie sich gerne unter Scheinselbstständigkeit vermeiden bei der Gründung
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Tätigkeit zwar als selbstständig bezeichnet wird, tatsächlich jedoch Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses aufweist. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn überwiegend für eine Auftraggeberin oder einen Auftraggeber gearbeitet wird.
Die Prüfung erfolgt stets im Einzelfall. Zur Klärung kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden.
Buchführung und Aufzeichnungspflichten
Unternehmen sind verpflichtet, geschäftliche Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren. Welche Anforderungen an die Buchführung gestellt werden, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Unternehmensgröße und den steuerlichen Vorschriften ab.
Eine ordnungsgemäße Buchführung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern ermöglicht auch einen besseren Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.
Steuern bei der Unternehmensgründung
Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entstehen steuerliche Pflichten. Welche Steuern relevant sind, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und der gewählten Rechtsform ab.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Nach der Gründung erfolgt in der Regel die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können kleinere Unternehmen von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Versicherungen und Absicherung
Unternehmerische Tätigkeiten sind mit unterschiedlichen Risiken verbunden. Deshalb sollte bereits vor der Gründung geprüft werden, welche Versicherungen erforderlich oder sinnvoll sind.
Je nach Branche können beispielsweise Haftpflicht-, Sach-, Betriebsunterbrechungs- oder branchenspezifische Versicherungen relevant sein.
Darüber hinaus sollten Gründerinnen und Gründer auch ihre persönliche Absicherung berücksichtigen, etwa für den Fall von Krankheit, Unfall oder Erwerbsminderung.