Unternehmensgründung in Schleswig-Holstein
Vor der Gründung eines Unternehmens oder zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit sind neben der Geschäftsidee auch grundlegende Fragen zum Businessplan, zur Rechtsform und zu möglichen Förderungen zu klären.
Finanzierungsinstrumente, Förderprogramme und weiterführende Informationen rund um die Unternehmensgründung finden Sie auf der Website zur Existenzgründung des Landes Schleswig-Holstein.
Unternehmensformen bei Unternehmensgründung
Rechtsform
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auf mitgliedschafts- und haftungsrechtliche sowie steuerliche Überlegungen aus. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit werden häufig Einzelunternehmen gegründet.
Es stehen jedoch diverse weitere Rechtsformen zur Verfügung. Insofern ist es ratsam, sich vorab beraten zu lassen, welche Rechtsform in Ihrem Fall am besten geeignet wäre. Eine Beratung kann durch eine Steuerberatung, aber auch durch die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammern (HWK), Rechtsberatungen und Gründungsberatungsstellen zur Wirtschaftsförderung erfolgen.
Gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
Der Großteil der Unternehmens- oder Dienstleistungen gilt als gewerbliche Tätigkeit und muss daher beim örtlichen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird – mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören nach § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen ihr Gewerbe nicht beim Ordnungsamt anmelden, sondern wenden sich direkt an ihr Finanzamt, um dort ihre freiberufliche Tätigkeit anzugeben. Die Einschätzung, welcher Beruf als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird, ist nicht immer ganz einfach. Daher sollten Sie im Zweifelsfall vorab von Ihrem Finanzamt eine Auskunft einholen.
Freiberuflerinnen und Freiberufler genießen in der Regel gegenüber den Gewerbetreibenden einige Vorteile:
- Sie können auf eine aufwendige kaufmännische Buchführung verzichten. Es genügt eine (vergleichsweise) einfache Einnahmenüberschussrechnung.
- Sie werden nicht Pflichtmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (oder sonstigen ständischen Berufs- oder Branchenvereinigungen), sodass die damit verbundenen Beitragszahlungen für sie entfallen.
- Sie müssen selbst dann keine Gewerbesteuer zahlen, wenn sie pro Jahr mehr als 24.500 Euro Gewinn machen.
Für einige Freie Berufe, z. B. Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten ist eine Mitgliedschaft in einer Standeskammer jedoch verpflichtend. Auch bei der Krankenversicherung gibt es bei den Freien Berufen Sonderfälle. So müssen sich Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse krankenversichern.
Mehr zum Thema gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit - Gründerplattform
Scheinselbstständigkeit
Als Scheinselbstständigkeit wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, das zwischen selbstständigen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber geschlossen wird. Mit dieser Scheinselbstständigkeit werden sozialversicherungspflichtige Anforderungen umgangen, was wiederum strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Relevant könnte das Thema der Scheinselbstständigkeit insbesondere für freie Mitarbeitende und für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit nur einem oder wenigen Auftraggebern sein. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung: Finanzen und Versicherung
Buchführung
In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge einer Unternehmung anhand von Belegen erfasst. Anhand dieser Belege können Unternehmensgründerinnen und - gründer schnell und einfach ihre Ein- und Ausgaben überblicken und kommen gleichzeitig der Informationspflicht für verschiedene Behörden wie dem Finanzamt nach.
Steuern
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer – dem Thema Steuern können sich Existenzgründerinnen und -gründer nicht entziehen! Es ist daher ratsam, sich bereits vor der Gewerbeanmeldung Gedanken zu diesem Thema zu machen und sich von einer Person mit Expertise (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater) beraten zu lassen. Insbesondere kleinere Unternehmen können in einigen Fällen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wenn man sich für die Inanspruchnahme dieser Regelung entscheidet, entfallen z. B. Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Versicherungen und Vorsorgen
Auch das Thema Versicherungen gilt es bei einer Existenzgründung ausreichend zu berücksichtigen. Durch Vorsorge können Sie die betrieblichen Risiken (z. B. Maschinenschaden, Feuer) und/oder die persönlichen Risiken (z. B. Krankheit, Unfall) minimieren. Es steht eine Vielzahl an Versicherungen zur Auswahl. Welche davon tatsächlich notwendig sind, hängt natürlich auch von der jeweiligen Dienstleistung ab.
Ein Transportunternehmen sollte beispielsweise über eine Transportversicherung nachdenken, um die transportierten Güter vor Verlust oder Schäden zu schützen. Ein großes Augenmerk sollten Selbstständige jedoch auch auf ihre persönliche Absicherung legen, um bei Unfall oder Krankheit ausreichend geschützt zu sein.