Rechtliches

Aufgaben des ITV.SH

Der ITV.SH hat die gesetzliche Aufgabe, die Entwicklung einer gemeinsamen IT-Strategie seiner Träger, die Kommunen des Landes Schleswig–Holstein, zu fördern und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • die Realisierung verwaltungsübergreifender Projekte,die Steuerung von IT-Dienstleistern,
  • die Förderung der Kommunikation zwischen den Trägern, den kommunalen Landesverbänden und Dritten sowie die Interessenvertretung der Träger gegenüber Dritten in den Bereichen IT und Digitalisierung,
  • die Entwicklung und Förderung gemeinsamer IT-Standards im Land Schleswig-Holstein,
  • Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein, Einheitliche Stelle im Sinne von § 138a LVwG-SH,
  • Betriebsverantwortung für gemeinsame Digitalisierungs- und E-Government-Infrastrukturen sowie für zentrale Verwaltungsverfahren,
  • zentrale Koordination und fachliche Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz – Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen. Weiterlesen...Onlinezugangsgesetzes (BGBl. I S. 3122, 3138) Landeskoordinator für das EU Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).

Träger des ITV.SH

Träger des ITV.SH sind alle Gemeinden, Ämter und Kreise Schleswig-Holsteins. Für sie und ihre Bürger:innen arbeitet der ITV.SH kontinuierlich an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz – Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen. Weiterlesen...Onlinezugangsgesetzes. Als kommunales Kompetenzzentrum für Digitalisierung nimmt der ITV.SH zudem die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr und setzt weitere kommunale Digitalisierungsprojekte um.

Verwaltungsrat des ITV.SH

Der Verwaltungsrat des ITV.SH besteht aus sechs Mitgliedern. Diese werden aus jeweils zwei Mitgliedern vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, dem Städteverband Schleswig-Holstein sowie dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag gestellt.

Mitglieder für den Gemeindetag

Herr Jörg Bülow
Geschäftsführer Gemeindetag

Herr Andreas Betz
Amtsdirektor Amt Hüttener Berge

 

 

Stellvertretende Mitglieder

Herr Joachim Polzin
Leitender Verwaltungsbeamter beim Amt Bad Bramstedt-Land

Frau Britta Lang
Bürgermeisterin Gemeinde Mittelangeln

Mitglieder für den Städteverband

Herr Marc Ziertmann
Geschäftsführer Städteverband

Herr Tobias Bergmann
Oberbürgermeister Stadt Neumünster

 

Stellvertretende Mitglieder

Herr Jonas Dageförde
CDO Landeshauptstadt Kiel

Frau Dr. Katrin Engeln
Bürgermeisterin Stadt Bad Schwartau

Mitglieder für den Landkreistag

Herr Dr. Sönke E. Schulz
Geschäftsführer Landkreistag

Herr Dr. Christoph Mager
Landrat Kreis Herzogtum Lauenburg

 

Stellvertretende Mitglieder

Herr Sören Paap
Fachdienstleiter Finanzen, Organisation und IT beim Kreis Herzogtum Lauenburg

Herr Markus Gerberding
Fachbereichsleitung Kreis Segeberg

Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Er ist Bestandteil der Rechnungslegung und gibt Auskunft über Geschäftsergebnis und Betriebsvermögen. Weist er erhebliche Mängel auf oder fehlt er vollständig, gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Grundsätzliches zum Jahresabschluss findet man im Handelsgesetzbuch (HGB).