Sondernutzung von Straßen

Sondernutzung von Straßen, Veranstaltungen und Märkten

Für viele unternehmerische Vorhaben genügt die Gewerbeanmeldung allein nicht. Wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze genutzt werden sollen oder Sie an Märkten und Veranstaltungen teilnehmen beziehungsweise diese durchführen möchten, können zusätzliche Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein.

Welche Anforderungen gelten, hängt von der Art des Vorhabens und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Was ist eine Sondernutzung?

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dienen grundsätzlich dem allgemeinen Verkehr. Werden diese Flächen darüber hinaus für private oder gewerbliche Zwecke genutzt, spricht man häufig von einer Sondernutzung.

Für eine solche Nutzung ist in der Regel vorab eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.

Wann kann eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein?

Eine Sondernutzungserlaubnis kann insbesondere notwendig sein, wenn Sie:

  • Werbeanlagen oder Werbeaufsteller im öffentlichen Raum aufstellen möchten,
  • Waren oder Produkte vor Ihrem Geschäft präsentieren,
  • Tische, Stühle oder Außengastronomieflächen auf öffentlichen Flächen nutzen möchten,
    • Verkaufsstände oder Informationsstände errichten möchten,
  • Container, Gerüste oder Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen,
  • Parkflächen oder Straßenbereiche zeitweise absperren lassen möchten,
  • öffentliche Flächen für betriebliche Zwecke in Anspruch nehmen möchten.

Ob eine Erlaubnis erforderlich ist, wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft. Eine Beantragung ist auch online möglich.

Außengastronomie und gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen

Viele gastronomische Betriebe möchten öffentliche Flächen vor ihrem Betrieb für Tische, Stühle, Sonnenschirme oder andere Einrichtungen nutzen.

Da hierbei regelmäßig öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen wird, ist hierfür häufig eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Je nach Kommune können zusätzlich besondere Vorgaben zur Größe der Fläche, zu Rettungswegen oder zu den Betriebszeiten gelten.

Werbeanlagen und Werbeaufsteller

Werbeanlagen im öffentlichen Raum können ebenfalls genehmigungspflichtig sein.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Kundenstopper,
  • Werbetafeln,
  • Plakatständer,
  • mobile Werbeanlagen.

Vor dem Aufstellen sollte geprüft werden, ob eine Sondernutzungserlaubnis oder weitere Genehmigungen erforderlich sind.

Baustellen und zeitweise Nutzung öffentlicher Flächen

Auch Unternehmen, Handwerksbetriebe und Bauunternehmen benötigen häufig eine Erlaubnis, wenn öffentliche Flächen vorübergehend genutzt werden sollen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Baugerüste,
  • Container,
  • Baustellenabsperrungen,
  • Materiallagerungen,
  • Hubsteiger oder Arbeitsbühnen.

Die erforderlichen Genehmigungen sollten rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Veranstaltungen durchführen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss je nach Art und Umfang verschiedene rechtliche Anforderungen beachten.

Zusätzliche Genehmigungen können insbesondere erforderlich sein bei:

  • Straßenfesten,
  • Märkten,
  • kulturellen Veranstaltungen,
  • gewerblichen Veranstaltungen,
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Je nach Veranstaltung können mehrere Behörden beteiligt sein.

Teilnahme an Wochenmärkten und Spezialmärkten

Für die Teilnahme an Wochenmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gelten die jeweiligen Vorgaben der Veranstalterin oder des Veranstalters.

Je nach Marktart können zusätzliche Nachweise oder Erlaubnisse erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für bestimmte Waren oder Dienstleistungen.

Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie in der Regel bei der Marktleitung oder der zuständigen Kommune.

Veranstaltungen mit Tieren

Wer Veranstaltungen mit Tieren durchführen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welche zusätzlichen Anforderungen gelten.

Je nach Art der Veranstaltung können Genehmigungen oder Anzeigen gegenüber den zuständigen Behörden erforderlich sein.

Sperrzeiten und Ausnahmen

Für bestimmte Veranstaltungen oder gastronomische Betriebe kann es erforderlich sein, eine Verlängerung der geltenden Sperrzeit zu beantragen.

Ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall geprüft.

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Ort des Vorhabens.

Je nach Verfahren können insbesondere folgende Stellen beteiligt sein:

  • die örtliche Ordnungsbehörde,
  • die Straßenverkehrsbehörde,
  • die Straßenbaubehörde,
  • die Marktverwaltung,
  • weitere Fachbehörden.