Unternehmensbeendigung in Schleswig-Holstein
Unternehmer:innen können sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, das Gewerbe oder den Betrieb aufzugeben oder die Geschäftsidee grundlegend neu zu überdenken.
Welche Schritte muss ich unternehmen?
Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie Ihr Unternehmen aufgeben, müssen Sie die Stelle, bei der Sie Ihr Unternehmen ursprünglich angemeldet haben, über die Betriebsaufgabe unterrichten. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
- Melden Sie Ihr Gewerbe ab. Welche Unterlagen Sie für die Gewerbeabmeldung einreichen müssen, können Sie unserem Informationsangebot zur Gewerbeabmeldung entnehmen.
- Lassen Sie ggf. Ihre Eintragung in der Handwerksrolle löschen.
Nachfolger:in finden
Die Suche nach dem richtigen Nachfolger bzw. der richtigen Nachfolgerin ist für viele Firmeninhaber/innen einer der schwierigsten Abschnitte auf dem Weg zu einer geordneten Nachfolgeregelung. Kontakte zu qualifizierten Führungskräften und potentiellen Teilhaber/innen oder Käufer/innen stehen dabei im Vordergrund. Auf der anderen Seite bevorzugen zahlreiche zukünftige Existenzgründer/innen anstelle einer Neugründung den Einstieg als Teilhaber/in oder den gesamten Erwerb eines Unternehmens. Auch Sie benötigen deshalb Kontakt zu adäquaten Anbietern.
Anmeldepflichten Unternehmensbeendigung
Gewerbeabmeldung
Mit der Abmeldung des Gewerbes gibt der/die Gewerbetreibende seine/ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig auf. Bei Gesellschaften hat die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter:innen zu erfolgen.
Handwerksrolle - Anzeige der Abberufung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber:in ausüben, ohne selbst die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen, müssen Sie eine:n Betriebsleiter:in bestellt haben, die/der diese Voraussetzungen erfüllt.
Wenn Sie die/den Betriebsleiter:in abberufen möchten, müssen Sie dies der Handwerkskammer anzeigen.