Unternehmensbeendigung in Schleswig-Holstein
Nicht jedes Unternehmen besteht dauerhaft. Ob Ruhestand, berufliche Neuorientierung, Unternehmensverkauf oder wirtschaftliche Gründe – die Aufgabe eines Unternehmens bringt verschiedene rechtliche und organisatorische Schritte mit sich.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Rechtsform, der Art der Tätigkeit und den individuellen Umständen des Unternehmens ab.
Was ist bei einer Unternehmensaufgabe zu beachten?
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit dauerhaft einstellen, müssen Sie die zuständigen Stellen über die Betriebsaufgabe informieren.
Zu den wichtigsten Schritten gehören insbesondere:
- Abmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde (dies kann auch online erfolgen)
- gegebenenfalls Löschung aus der Handwerksrolle
- Information weiterer betroffener Stellen, soweit dies erforderlich ist
- Erfüllung bestehender steuerlicher und vertraglicher Verpflichtungen
Gewerbe abmelden
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde abmelden.
Die Gewerbeabmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte zeitnah nach der Betriebsaufgabe erfolgen.
Bei Personengesellschaften erfolgt die Abmeldung grundsätzlich für die Gesellschaft. Je nach Einzelfall können weitere Erklärungen oder Nachweise erforderlich sein.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Verfahren finden Sie auf der Seite zur Gewerbeabmeldung.
Handwerksrolle
Wenn Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist, sollte geprüft werden, ob zusätzlich eine Löschung aus der Handwerksrolle erforderlich ist.
Zuständig hierfür ist die jeweilige Handwerkskammer.
Betriebsleitung im Handwerk
Bei zulassungspflichtigen Handwerken kann die Eintragung in die Handwerksrolle an die Bestellung einer fachlich qualifizierten Betriebsleiterin oder eines fachlich qualifizierten Betriebsleiters geknüpft sein.
Wird die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter abberufen, muss dies der zuständigen Handwerkskammer angezeigt werden.
Die Handwerkskammer informiert Sie darüber, welche Nachweise hierfür erforderlich sind und welche Auswirkungen sich auf die Eintragung in die Handwerksrolle ergeben.
Unternehmensnachfolge als Alternative zur Betriebsaufgabe
Nicht immer muss ein Unternehmen vollständig aufgegeben werden. Häufig besteht die Möglichkeit, den Betrieb an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu übergeben.
Eine Unternehmensnachfolge kann beispielsweise durch Verkauf, Beteiligung oder schrittweise Übergabe des Unternehmens erfolgen.
Für viele Gründerinnen und Gründer bietet die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Alternative zur Neugründung. Gleichzeitig kann die Unternehmensnachfolge dazu beitragen, Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und wertvolles Know-how zu erhalten.
Die Suche nach einer geeigneten Nachfolgerin oder einem geeigneten Nachfolger sollte möglichst frühzeitig geplant werden, da die Übergabe eines Unternehmens häufig einen längeren Vorlauf benötigt.