Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen des IT-Verbunds Schleswig-Holstein

Vernetzungsplattform https://netzwerk.itvsh.de

Nutzung unserer Vernetzungsplattform

§ 1 – Anbieter, Inhalt des Angebots

Anbieter der Internetpräsenz www.netzwerk.itvsh.de (im folgenden „Plattform“) ist der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR, Deliusstr. 10, 24118 Kiel, (im folgenden „Anbieter“, „wir“). Die folgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen uns und dem jeweiligen Nutzenden der Plattform (im Folgenden „Sie“).

§ 2 – Zugangsvoraussetzungen, Registrierung

(1) Jeder Besucher unserer Plattform kann deren öffentlichen Bereich der Plattform mit der Vorstellung der vertretenen Akteure, Gruppen und Projekte einsehen, ohne besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

(2) Das Anlegen eines Nutzendenprofils, der Beitritt zu einer Gruppe oder einem Projekt, die Veröffentlichung und das Bearbeiten von Beiträgen oder Dokumenten auf der Plattform und die Nutzung weiterer interaktiver Funktionen erfordern eine vorherige Registrierung auf der Plattform.

(3) Jede natürliche Person kann sich auf der Plattform registrieren unter Angabe eines selbst gewählten Nutzendennamens (der auch ein Pseudonym sein kann), seiner E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passworts. Weitere Angaben können freiwillig hinzugefügt werden. Wenn wir Ihren Registrierungsantrag angenommen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

(4) Für jede natürliche Person ist nur eine Registrierung zulässig. Eine stellvertretende oder treuhänderische Registrierung für Dritte ist unzulässig. Wir behalten uns vor, ein Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn es auf mehrfacher Registrierung derselben natürlichen Person oder auf Stellvertretung oder Treuhand für einen Dritten beruht.

(5) Nutzendenprofile sind nicht übertragbar; die Abtretung von Rechten aus dem Nutzungsverhältnis ist augeschlossen.

§ 3 – Rechteeinräumung

(1) In bestimmten Bereichen der Plattform können Sie sich mit eigenen Beiträgen beteiligen (z. B. Texte schreiben, Bilder und andere Medien hochladen). Für Ihre Beiträge garantieren Sie uns gegenüber, über alle erforderlichen Rechte an allen Bestandteilen eines Beitrags zu verfügen; dies umfasst insbesondere die Einwilligung von Personen, die auf Fotos oder in Videos erkennbar sind. Sie verpflichten sich zugleich, uns von allen etwaigen Ansprüchen freizustellen, die andere Plattform-Nutzer oder sonstige Dritte wegen etwaiger Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Ihrem Beitrag erheben. Der Freistellungsanspruch umfasst auch unsere in einem solchen Zusammenhang erforderlich werdenden Kosten einer angemessenen Prüfung und ggf. Rechtsverteidigung, es sei denn, dass Sie die Beanstandung des Dritten nicht zu vertreten haben.

(2) Mit dem Übermittlung eines Beitrags an uns räumen Sie uns das Recht ein, Ihren Beitrag auf den Webservern der Plattform zu speichern und unter Nennung Ihres Nutzernamens auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen, soweit es die Funktionen der Plattform zur Vernetzung, zum Austausch und zur Zusammenarbeit der Nutzenden vorsehen. Die Einräumung erfolgt als geografisch uneingeschränktes, einfaches Recht.

(3) Für Inhalte, die in Ihrem Nutzerprofil gespeichert sind, ist die Rechteeinräumung zeitlich auf die Dauer Ihres Nutzungsverhältnisses mit uns beschränkt. Für Inhalte, die Sie über die Plattform als Nachricht an andere Nutzende geschickt haben oder im Rahmen einer Diskussion oder gemeinsamen Bearbeitung eines Dokuments auf der Plattform ausgetauscht haben, gilt die Rechteeinräumung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem neben Ihnen auch alle Empfänger und Bearbeiter Ihrer Inhalte ihr Nutzungsverhältnis mit uns beendet haben.

(4) Die Rechteeinräumung von Ihnen an uns ist unentgeltlich.

(5) Die Einräumung von Rechten an Inhalten, die von Nutzenden hochgeladen worden sind, gegenüber anderen Nutzenden ist nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich daher beim jeweiligen Urheber, wie Sie seine Inhalte nutzen dürfen.

§ 4 – Qualitätssicherung

Wir behalten uns vor, Inhalte von der Plattform zu entfernen, wenn wir der Überzeugung sind, dass der Inhalt mit den Zielen unserer Plattform – nämlich der Information, Kooperation und Unterstützung der Nutzer untereinander – unvereinbar ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Inhalt

– in Inhalt oder Form beleidigenden Charakter hat, der auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht zu tolerieren ist,

– eine Rechtsverletzung enthält oder darstellt, etwa Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht.

§ 5 – Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Unentgeltliche Nutzungsverhältnisse kann jede Partei jederzeit durch Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) ordentlich kündigen.

(2) Die Beendigung eines Nutzungsverhältnisses berührt nicht die uns bis dahin eingeräumten Rechte an bestimmten Inhalten, soweit andere Nutzende damit noch weiterarbeiten (vgl. § 3 Absatz 3).

(3) Beiträge eines Nutzenden, die Teil einer Diskussion auf der Plattform sind, werden wir auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses beibehalten, jedoch wird der mit Deinem Beitrag ursprünglich veröffentlichte Nutzendenname entfernt und durch einen Hinweis ersetzt, dass der verfassende Nutzende nicht mehr auf der Plattform aktiv ist.

(4) Wir betreiben die Plattform auf unbestimmte Zeit. Im Rahmen eines unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses haben Sie daher keinen Anspruch auf eine unbegrenzte Laufzeit und auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Verfügbarkeitsgrad der Plattform.

§ 6 – Haftung für Inhalte

Die Abläufe der Plattform sind automatisiert, insbesondere die Entgegennahme und Veröffentlichung von Inhalten, die unsere Nutzenden beitragen. Wir prüfen eingereichte Inhalte vor Veröffentlichung nicht auf Angemessenheit, sachliche Richtigkeit oder etwaige Rechtsverstöße. Wir verpflichten uns jedoch, konkreten Hinweisen auf problematische Inhalte unverzüglich nachzugehen und diese erforderlichenfalls zu löschen.

§ 7 – Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. In einem solchen Fall werden wir Dich auf die vorgesehene Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

(2) Wenn Sie nicht in Textform (z. B. per E-Mail) binnen vier Wochen ab Zugang der Änderungsankündigung widersprechen, gilt Ihre Zustimmung zur Änderung als erteilt. Wir werden Sie auf diese Rechtfolge in unserer Änderungsankündigung besonders hinweisen.

(3) Widersprechen Sie der angekündigten Änderung, kann dies für uns einen Grund darstellen, das Nutzungsverhältnis mit Ihnen mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.

§ 8 – Schlussbestimmungen

(1) Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nicht, soweit sie zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers mit ständigem Aufenthalt im Ausland einschränken würde.

(2) Verantwortliche Stelle für den Datenschutz ist der in § 1 genannte Anbieter. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die Sie online unter  https://www.itvsh.de/datenschutz/ finden.

OZG-Shop https://shop-digitales.itvsh.de

Nutzung unseres OZG-Shops

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen finden Anwendung auf alle Vereinbarungen zwischen dem IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH) und seinen Trägern.

2. Gegenstand der SaaS-Beitrittserklärung zur Nachnutzung

Gegenstand der SaaS-Beitrittserklärung zur Nachnutzung ist es, die Träger über den IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH) an den vom Land Schleswig-Holstein zur Nachnutzung bereitgestellten SaaS-Online-Diensten sowie ähnlichen Angeboten, die der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz – Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen. Weiterlesen...Onlinezugangsgesetzes (OZG) in den Kommunen dienen, partizipieren zu lassen.

Online-Dienste sind digitale Services, über die Antragsformulare ausgefüllt und die darin eingebundenen Daten an die jeweils beteiligten Behörden und die mit der Bearbeitung beauftragten Stellen übermittelt werden können.

3. Art und Umfang der Leistungen

3.1. Der Umfang der Leistungen des ITV.SH im Rahmen der Nachnutzung bestimmt sich nach den folgenden Dokumenten in der genannten Reihenfolge:

3.1.1.Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem ITV.SH über die Nachnutzung von Diensten

3.1.2.Verträge des Landes Schleswig-Holstein mit Dritten, aus denen sich Ansprüche im Rahmen der Nachnutzung ergeben

3.2. Der Umfang der Leistungen des ITV.SH in allen anderen Vertragsbeziehungen bestimmt sich allein aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.

3.3. Mit Abschluss einer Beitrittsvereinbarung zur Nachnutzung entstehen zwischen den beigetretenen Kommunen und dem ITV.SH, soweit nicht anders vereinbart, ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn des jeweiligen Online-Angebotes bis zur Beendigung des Nachnutzungsverhältnisses folgende Leistungspflichten:

3.3.1.Der ITV.SH verpflichtet sich, auf den dauerhaften Betrieb des Online-Dienstes hinzuwirken und eine dauerhaft eingerichtete URL für die Beitrittskommune sicherzustellen.

3.3.2.Der eigentliche Funktionsumfang des Online-Dienstes ergibt sich aus dem jeweiligen Produktblatt zum entsprechenden Online-Dienst in Verbindung mit dem SaaS-Nachnutzungsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Dataport AöR.

3.3.3.Sofern eine Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Dataport AöR hinsichtlich eines Service-Level-Agreements für einen Online-Dienst geschlossen wird, so umfasst der Nachnutzungsvertrag auch diese Vereinbarung. Soweit solche Supportleistungen vereinbart sind, verpflichtet sich der ITV.SH, auf die umfassende Supportleistungserbringung hinzuwirken.

3.3.4.Der ITV.SH unterstützt die Kommunen bei der Erstellung der von der Kommune zu führenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und, sofern erforderlich, bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung einschließlich der Risikoabwägung jeweils hinsichtlich der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Soweit diese Informationen dem ITV.SH nicht vorliegen, so übernimmt der ITV.SH die Kommunikation mit dem Land und Dataport AöR in dieser Angelegenheit. Insoweit unterstützt der ITV.SH die Kommune bei Konsultationen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.

4. Haftungsumfang

4.1. Der ITV.SH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

4.2. Unbeschränkt haftet der ITV.SH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht durch den ITV.SH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Zudem haftet der ITV.SH auch unbeschränkt, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

5. Ansprechpersonen

Ansprechpersonen der Vereinbarungsparteien sind ausschließlich die in der Beitrittserklärung benannten Personen. Änderungen der Ansprechpersonen sind der anderen Partei unverzüglich und möglichst im Voraus anzukündigen.

Bei anderen Vertragsbeziehungen sind die in den Vertragswerken benannten Personen die jeweiligen Ansprechpartner.

6. Datenschutz und IT-Sicherheit

6.1. Datenschutz

Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze. Der ITV.SH verpflichtet sich, die nachnutzende Kommune für eine datenschutzrechtliche Prüfung und Einbindung der erforderlichen Dokumente und Vorarbeiten (wie etwa Datenschutzfolgenabschätzungen, Dokumentationen oder Musterdokumente) zu unterstützen.

6.2. IT-Sicherheit

Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der maßgeblichen IT-sicherheitsrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere wird der ITV.SH im Rahmen seiner Rolle als Nutzervertreter die IT-Sicherheitsaspekte als Anforderungen im Entwicklungsprozess einbringen.

7. Laufzeit von Beitrittsvereinbarungen

7.1. Ordentliche Kündigung

Die Beitrittsvereinbarung zur Nachnutzung von Diensten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden.

7.2. Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann die Beitrittsvereinbarung zur Nachnutzung von Diensten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Frist seit Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn die Beitrittskommune in einer anderen Verwaltungseinheit aufgeht.

7.3. Beendigung bei Außerbetriebnahme des Online-Dienstes

Sofern ein Online-Dienst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen außer Dienst gestellt wird, ist das Nachnutzungsverhältnis unmittelbar bezogen auf diesen Dienst beendet. Sofern ein alternativer Online-Dienst angeboten wird, so wird der ITV.SH die Umstellung koordinieren.

8. Pflichten nach Beendigung von Beitrittsvereinbarungen

Nach Beendigung des kommunalen Beitritts zur Nachnutzung von Diensten wird der ITV.SH die Kommune beim Export der notwendigen technischen Daten unterstützen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Textform

Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich in Textform vereinbart werden.

9.2. Anwendbares Recht 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Nutzungsbedingungen SiKoSH

I. Allgemeines

SiKoSH ist ein Projekt des ITVSH (IT-Verbund Schleswig-Holstein) in enger Kooperation mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz), dem Landesrechnungshof und den Trägern des ITVSH.

Nachstehende Bedingungen regeln die zulässige Nutzung, Verwendung und Weitergabe von Inhalten des SiKoSH ISMS – Abkürzung für InformationssicherheitsmanagementsystemISMS, darunter Website, Dokumente und Werkzeuge. SiKoSH begrüßt grundsätzlich die Verwendung seiner Inhalte für nicht kommerzielle, legale Zwecke, die der Sicherheit in der Informationstechnik dienen. Die Nutzung der Inhalte steht für diese Zwecke und nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zur freien Verfügung – eine separate lizenzrechtliche Vereinbarung mit dem ITVSH ist in diesem Rahmen nicht erforderlich.

Internetpräsenzen und andere Medien, in denen SiKoSH-Inhalte verwendet werden, dürfen keine strafbaren, gewalttätigen oder sexuellen Inhalte darbieten oder auf solche Inhalte verweisen.

II. Urheberschaft und Nutzungsrechte

SiKoSH basiert auf der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und nutzt zahlreiche Inhalte des  BSI IT-Grundschutzes (v.a. Bausteine und Anforderungen). Analog zu den BSI-Nutzungsbestimmungen (https://www.bsi.bund.de/DE/Service/Nutzungsbedingungen/Nutzungsbedingungen_node.html) dürfen auch die SiKoSH-Dokumente für nicht-kommerzielle, legale Zwecke, die der Sicherheit in der Informationstechnik dienen, heruntergeladen und verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Zitate deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die von SiKoSH zum Download zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen – wenn nicht anders vermerkt – im Rahmen der gestatteten Verwendung zur Umsetzung interner Sicherheitsmaßnahmen verändert und angepasst werden.

III. Links

Die Einrichtung von Links auf und in Web-Seiten von SiKoSH ist grundsätzlich zulässig, ohne dass es der vorherigen Zustimmung des ITVSH bedarf, sofern es sich um Links auf Inhalte der Internetpräsenz von SiKoSH handelt.

IV. Logos

SiKoSH-Inhalte enthalten Bildmarken (Logos) des ITVSH und von SiKoSH. Die Bildmarken sind geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber weiterverwendet werden. Die Freigabe für die Nutzung von SiKoSH-Webinhalten umfasst nicht die Verwendung der Logos.

V. Disclaimer

Alle SiKoSH-Dokumente beinhalten die Anforderungen ausgewählter BSI-IT-Grundschutz-Bausteine und -Anforderungen zur Gewährleistung eines kommunalen Schutzniveaus auf Grundlage der Basis-Absicherung nach BSI-IT-Grundschutz-Methodik und des IT-Grundschutz-Profils „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“, das auf der BSI-Webseite im Downloadbereich gefunden werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass die „Basisabsicherung Kommunalverwaltung“ einen gezielten Einstieg in ein geregeltes Informationssicherheitsmanagement ermöglicht. In Abhängigkeit vom jeweils erforderlichen Schutzniveau sind in Absprache mit dem Informationssicherheitsbeauftragten weitergehende Maßnahmen umzusetzen.

Für Organisationen außerhalb von Kommunalverwaltungen können andere Anforderungen an einen Mindestsicherheitsstandard gelten.

VI. Haftungsausschuss

Die Dokumente des SiKoSH ISMS – Abkürzung für InformationssicherheitsmanagementsystemISMS durchlaufen einen mehrstufigen Prozess des Qualitätssicherung. Trotzdem können Fehler und unscharfe Formulierungen in den Dokumenten nicht ausgeschlossen werden, ebenso wenig Missverständnisse durch die Nutzer und Übernehmer.

VII. Feedback

Das Projekt versteht sich als Gemeinschaftsaufgabe seiner Anwender. Informationen zu Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Dokumente an sikosh@itvsh.de verbessern die Dokumente und ihre Verfügbarkeit.