Gewerbelegitimationskarte

Gewerbelegitimationskarte

Wenn Sie für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Ausland geschäftlich tätig werden möchten, kann in einzelnen Staaten der Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit erforderlich sein. Hierfür kommt gegebenenfalls eine Gewerbelegitimationskarte in Betracht.

Innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen wird eine Gewerbelegitimationskarte in der Regel nicht benötigt. Da die jeweiligen Anforderungen von Staat zu Staat unterschiedlich sein können, sollten Sie sich vorab bei den zuständigen Stellen des Landes informieren, in dem Sie tätig werden möchten.

Eine Übersicht der Einheitlichen Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt die Europäische Kommission zur Verfügung.

Hinweis: Ob und in welchem Umfang eine Gewerbelegitimationskarte im jeweiligen Ausland anerkannt wird, liegt in der Entscheidung der dort zuständigen Stellen. Eine Anerkennung kann daher nicht garantiert werden.

 

Wer stellt die Gewerbelegitimationskarte aus?

Zuständig ist in der Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Ihr Unternehmen seinen Betriebssitz hat.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung können je nach Einzelfall insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Kommune
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
  • gegebenenfalls ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls eine Handwerkskarte
  • gegebenenfalls Nachweise über für die Tätigkeit erforderliche Versicherungen

Welche Unterlagen tatsächlich vorzulegen sind, richtet sich nach der Art des Gewerbes und den Anforderungen der zuständigen Behörde.

 

Kosten

Für die Ausstellung einer Gewerbelegitimationskarte werden Gebühren erhoben. Diese liegen in der Regel zwischen 10 Euro und 100 Euro.

Informationen zur konkreten Gebührenhöhe erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.