EA.SH: Gewerbe anmelden

Gewerbe anmelden in Schleswig-Holstein

Alle wichtigen Informationen zur Gewerbeanmeldung auf einen Blick: Antrag, Informationen und weiterführende Links.

Muss ich mein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie dauerhaft und selbstständig einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und damit Einnahmen erzielen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel anmelden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich tätig werden.

Die Anmeldung sollte erfolgen, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

 

Wann ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist gewerbepflichtig. Zu den häufigsten Ausnahmen gehören:

  • freiberufliche Tätigkeiten, beispielsweise in bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen oder beratenden Berufen
  • Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Bereiche der sogenannten Urproduktion
  • bestimmte Photovoltaikanlagen auf selbst genutzten Gebäuden
  • einmalige oder nicht auf Dauer angelegte Tätigkeiten

Ob eine Tätigkeit als freier Beruf einzustufen ist, wird im Einzelfall durch das Finanzamt beurteilt.

 

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach Eingang Ihrer Gewerbeanzeige werden die erforderlichen Informationen an weitere zuständige Stellen weitergeleitet. Dazu können beispielsweise das Finanzamt, die zuständige Kammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft gehören.

Je nach Art Ihres Gewerbes werden Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer.

Wichtig: Die Gewerbeanmeldung ersetzt nicht alle weiteren erforderlichen Schritte. Insbesondere müssen steuerliche Angelegenheiten gesondert geklärt werden.

Sie brauchen insbesondere eine Steuernummer bzw. eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

 

Mitarbeitende beschäftigen

Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen möchten, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Außerdem müssen Ihre Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet werden. 

 

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung

Für viele Unternehmen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Ob für Ihr Unternehmen eine Versicherungspflicht besteht und welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, sollten Sie frühzeitig klären. Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter DGUV: Berufsgenossenschaften

 

Handwerkliche Tätigkeiten

Für zahlreiche zulassungspflichtige Handwerksberufe ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Zuständig ist die jeweils zuständige Handwerkskammer.

 

Hinweis zum Handel mit Cannabis

Das Cannabisgesetz erlaubt grundsätzlich keinen gewerblichen Handel mit Cannabis. Ausgenommen sind die gesetzlich geregelten Bereiche des Medizinalcannabis.

Eine Gewerbeanmeldung berechtigt daher nicht zum Handel mit Cannabis und führt weder zu einer Genehmigung noch zu einer Befreiung von gesetzlichen Verboten oder Strafvorschriften.

 

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung können Sie direkt über den Online-Antrag zur Gewerbeanmeldung oder bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gewerbebehörde vornehmen.

Je nach Kommune ist die Gewerbemeldestelle beispielsweise im Rathaus, Bürgerbüro oder Ordnungsamt angesiedelt.

 

Wann muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?

Eine Gewerbeanzeige ist insbesondere erforderlich bei:

  • der erstmaligen Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • der Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • der Eröffnung einer weiteren Niederlassung oder Betriebsstätte
  • der Verlegung des Betriebssitzes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde
  • Änderungen bei Personengesellschaften, beispielsweise durch den Eintritt weiterer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
  • einem Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz
Nahaufnahme eines Laptopbildschirms mit dem Onlineantrag zur Gewerbeanmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von Ihrer Tätigkeit und der gewählten Unternehmensform ab.

In der Regel werden benötigt:

  • das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • bei Personen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel mit entsprechender Berechtigung zur Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls ein Nachweis über Ihre aktuelle Anschrift

Je nach Gewerbe können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Dazu gehören beispielsweise:

Welche Kosten entstehen?

Für die Gewerbeanmeldung werden Gebühren erhoben. Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Gebührenvorschriften und kann je nach Kommune variieren.

Auskünfte zu den aktuellen Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde.