Gewerk Gaststätte

Gaststätte eröffnen in Schleswig-Holstein

Wenn Sie ein Restaurant, Café, Bistro, eine Bar oder einen Imbiss in Schleswig-Holstein betreiben möchten, müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit anzeigen. Ob darüber hinaus eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob alkoholische Getränke zum Verzehr angeboten werden sollen.

Gewerbeanmeldung und Gaststättenerlaubnis

Jede Gaststätte muss bei der zuständigen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis. Die Tätigkeit darf in diesem Fall grundsätzlich erst aufgenommen werden, wenn die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.

Die zuständige Behörde prüft dabei insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person sowie die Eignung der Betriebsräume.

Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Für die Anzeige einer Gaststätte mit oder ohne Alkoholausschank sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
  • bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht
  • gegebenenfalls gültiger Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • gegebenenfalls bereits erteilte Gaststättenerlaubnis

Welche Unterlagen werden für die Gaststättenerlaubnis benötigt?

Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, sind im Erlaubnisverfahren in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

Persönliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamts der Orte, an denen in den vergangenen drei Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Tätigkeit bestanden hat
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindekasse beziehungsweise des Gemeindesteueramtes
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts der Amtsgerichtsbezirke, in denen in den vergangenen drei Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung bestand
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • gegebenenfalls gültiger Aufenthaltstitel

 

Unterlagen zum Betrieb

  • Lageplan der Gaststätte
  • Grundrisszeichnung
  • Schnittzeichnung der Räumlichkeiten
  • Baugenehmigung
  • Nachweis über die Schlussabnahme des Gebäudes
  • Kopie des Pachtvertrages oder vergleichbarer Nutzungsnachweis; die vereinbarte Bruttopacht muss daraus hervorgehen

 

Zusätzliche Unterlagen für juristische Personen

  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
  • alternativ Gesellschaftsvertrag oder Satzung, sofern noch keine Registereintragung vorliegt

 

Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person

  • schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person

Wie wird die Erlaubnis geprüft?

Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person, eine bestimmte Betriebsart und bestimmte Räumlichkeiten erteilt.

Im Rahmen des Verfahrens prüft die zuständige Behörde insbesondere:

  • die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • die Eignung der Betriebsräume,
  • die Einhaltung der gaststättenrechtlichen Anforderungen.

Die hierfür erforderlichen Nachweise ergeben sich aus den eingereichten Unterlagen.

Weitere Unterlagen im Einzelfall

Je nach Betriebsart, Standort oder den Besonderheiten des Vorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, teilt Ihnen die zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens mit.