Bestellung der Onlinedienste

  • Bestellen Sie den gewünschten Onlinedienst über den OZG-Shop.

  • Nach der Bestellung erhalten Sie die für die Anbindung des Onlinedienstes relevanten Informationen in Ihrem OZG-Shop-Account. Bitte beachten Sie die dort hinterlegten organisatorischen, fachlichen und technischen Hinweise zum jeweiligen Onlinedienst.

  • Erst mit der Bestellung über den OZG-Shop verfügen Sie über einen rechtssicheren Nachweis der Nachnutzung. Grundlage hierfür ist das Verwaltungsabkommen zwischen ITV.SH und dem Land Schleswig-Holstein zur Nachnutzung von Onlinediensten durch Kommunen. Zudem wird sichergestellt, dass Sie fortlaufend über Wartungsarbeiten, Störungsmeldungen sowie Updates informiert werden.