Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH – Abkürzung für Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Weiterlesen...ZuFiSH) muss vor der Veröffentlichung eines Onlinedienstes vollständig und korrekt gepflegt sein. Die Pflege liegt in der Verantwortung der Kommunen und sollte frühzeitig mitgedacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anbindung eines Landes-Onlinedienstes auf AFM-Basis nur über den ZuFiSH – Abkürzung für Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Weiterlesen...ZuFiSH möglich ist.
Zur Unterstützung stehen Ihnen standardisierte Vorlagen sowie regelmäßige Schulungen zur Verfügung. Unter folgendem Link finden Sie zudem Schritt-für-Schritt-Anleitungen und weitere Hilfsdokumente. Hilfsdokumente ZuFiSH Pflege
Ausfüllen der Behördendaten
Die jeweilige Kommune ist eigenständig verantwortlich für:
- vollständiges Ausfüllen der ZuFiSH – Abkürzung für Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Weiterlesen...ZuFiSH-Vorlage
- korrekte Zuordnung der Leistungen
- Hinterlegung der zuständigen Organisationseinheit
- Pflege der Kontaktdaten
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass Leistungen nicht korrekt gefunden oder zugeordnet werden können.
EMPFEHLUNG: Legen Sie intern eine dauerhafte Zuständigkeit für die Pflege der ZuFiSH – Abkürzung für Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Weiterlesen...ZuFiSH-Einträge fest.