Jedes Gründungs- oder Berufsvorhaben bringt eigene Anforderungen mit sich. Je nach Tätigkeit müssen Anmeldungen vorgenommen, Genehmigungen beantragt oder bestimmte Nachweise vorgelegt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie aus dem Ausland kommen, Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben oder Ihr Unternehmen über Ländergrenzen hinweg führen möchten. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie bei uns Informationen zu den erforderlichen Verfahren, Zuständigkeiten und Unterlagen für Ihr Vorhaben.
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EA.SH Online-Assistent
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Über diesen Assistenten können Sie sämtliche Verwaltungsleistungen, die über den EA-SH abgewickelt werden können, beantragen.
Gewerbe - Allgemein
Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO:
Gewerbe - Erlaubnispflichtig
Makler/ Vermittler/ Berater
Makler, Baubetreuer u. Darlehensvermittler (§ 34c GewO)
Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler/ -vertreter) (§ 34d GewO)
Versicherungsberater (§ 34e GewO)
Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)
Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)
Spielhallen/ Spielgeräte
Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO)
Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 3 GewO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §3 SpielhG zum Betrieb einer Spielhalle
Weitere erlaubnispflichtige Gewerbe
Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)
Gewerbe - Veranstaltungen/ Märkte/ Wanderlager
Verkehr & Nutzung öffentlicher Straßenraum
Gaststätten & Gastgewerbe
Waffen- & Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse / private Feuerwerke
Handwerksrolle und zugehörige Verzeichnisse
Eintragungen gemäß §§ 6 ff HwO bzw. §§ 18 ff HwO in
Löschung gemäß §§ 6,13 ff HwO bzw. §§ 18 ff HwO aus
Anfragen richten Sie an
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA.SH)
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08.00 - 10.00 Uhr