EA.SH: Ihr Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungen und Berufsanerkennung
Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA.SH) ist ein Online-Service für Unternehmen, Dienstleister:innen und Fachkräfte aus Schleswig-Holstein und dem Ausland.
Der EA unterstützt Sie bei allen Verwaltungsverfahren und Formalitäten, die in Schleswig-Holstein für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des EA.SH wenden.

Was macht der EA.SH?
Der EA.SH dient als zentrale Schnittstelle für alle Verwaltungsverfahren, die in Zusammenhang mit der Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Schleswig-Holstein stehen. Dies ist in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgehalten.
Wir unterstützen bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Zahlreiche für die Existenzgründung notwendige Anträge können Sie bequem online unter Online-Anträge stellen. Wir informieren Sie über die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen sowie über die fachlichen Ansprechpersonen in den jeweiligen Kammern.
Die Leistungen des EA.SH sind kostenlos. Es können lediglich Gebühren durch die zuständige Stelle für die Bearbeitung Ihres Antrags erhoben werden.
So unterstützen wir Sie:
Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bereiche Dienstleistung, Unternehmensgründung und Berufsanerkennung unterstützten wir Sie mit folgenden Leistungen:
- Informationen über die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufnahme oder Ausübung Ihres unternehmerischen Vorhabens
- Koordination und Vermittlung des Verfahrens zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen in den Kommunen
- Informationen über Kammern, Register und Auszüge
- Formale Vollständigkeitsprüfung eingehender Anträge
- Informationen zu Beratungsangeboten
Einheitlicher Ansprechpartner außerhalb von Schleswig-Holstein
Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK – Abkürzung für Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBMWK) für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung der Richtlinie in den 16 Bundesländern zu koordinieren und länderübergreifend zu unterstützen. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das führt dazu, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle des Einheitlichen Ansprechpartners gibt.
Übersicht über die Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland
Einheitlicher Ansprechpartner in Europa
Seit Dezember 2009 ist das Bestehen Einheitlicher Ansprechpartner in allen EU-Ländern rechtsverbindlich. Alle EA der EU-Länder sind Teil des EUGO-Netzes. Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen auf freiwilliger Basis teil.
Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU
Rechtsgrundlagen
Der EA arbeitet auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Diese lauten im Folgenden:
Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG
Die Dienstleistungsrichtlinie bezeichnet die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
So soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden, über ihre nationalen Grenzen hinauszuwachsen. Die Richtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.
Artikel 6 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringenden alle für die Aufnahmen und die Ausübung ihrer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten über Einheitliche Ansprechpartner abwickeln können.
Berufsanerkennungsrichtlinie
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Durch sie soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen effizienter und transparenter werden. Insbesondere für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist es so einfacher, ihre Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen.
Damit trägt die Richtlinie zu einem flexibleren Arbeitsmarkt, zur Automatisierung der Anerkennung von Berufsabschlüssen und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren bei.
Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/55/EU abgeändert. Mit der Novellierung wurde unter anderem bestimmt, dass sämtliche Verfahren und Formalitäten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.
gesetzliche Grundlage in Schleswig-Holstein???

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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA.SH)
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08.00 - 10.00 Uhr