EA.SH – Ihr Wegweiser für Unternehmensgründung, Dienstleistungen und Berufsanerkennung
Sie möchten ein Unternehmen gründen, eine Dienstleistung in Schleswig-Holstein anbieten oder Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen? Dann sind Sie beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA.SH) richtig.
Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Verwaltungsverfahren zu finden, die erforderlichen Schritte zu verstehen und die zuständigen Stellen zu erreichen. So sparen Sie Zeit und erhalten Orientierung bei Ihrem Vorhaben.
Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Fachkräfte sowie Interessierte aus dem In- und Ausland.
Wir begleiten Sie durch den Behördendschungel
Wer ein Unternehmen gründen, eine Tätigkeit aufnehmen oder einen Berufsabschluss anerkennen lassen möchte, muss häufig verschiedene Anträge stellen und mit unterschiedlichen Stellen Kontakt aufnehmen. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach.
Der EA.SH hilft Ihnen, die richtigen Informationen zu finden und die notwendigen Verfahren auf den Weg zu bringen. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte erforderlich sind, welche Unterlagen benötigt werden und an wen Sie sich wenden können.
Viele Anträge und Verfahren können Sie direkt online starten oder einreichen.
Wobei wir Sie unterstützen
Wir informieren Sie unter anderem über:
- die Gründung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein
- die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten
- notwendige Genehmigungen, Anzeigen und Anträge
- zuständige Behörden, Kammern und weitere Anlaufstellen
- Register, Nachweise und erforderliche Unterlagen
- die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Beratungs- und Unterstützungsangebote
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Weiterleitung von Anliegen an die zuständigen Stellen und prüfen eingereichte Unterlagen auf ihre formale Vollständigkeit.
Berufsanerkennung
Sie haben Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben und möchten in Schleswig-Holstein arbeiten?
Wir informieren Sie über die zuständigen Anerkennungsstellen und unterstützen Sie dabei, den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen zu finden. So erhalten Sie einen ersten Überblick über das Anerkennungsverfahren und die nächsten Schritte.
Kosten
Die Beratung und Unterstützung durch den EA.SH ist kostenfrei.
Für die Bearbeitung von Anträgen oder Anerkennungsverfahren können jedoch Gebühren bei den jeweils zuständigen Behörden oder Anerkennungsstellen entstehen. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Einheitlicher Ansprechpartner außerhalb von Schleswig-Holstein
Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung der Richtlinie in den 16 Bundesländern zu koordinieren und länderübergreifend zu unterstützen. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das führt dazu, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle des Einheitlichen Ansprechpartners gibt.
Übersicht über die Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland
Einheitlicher Ansprechpartner in Europa
Seit Dezember 2009 ist das Bestehen Einheitlicher Ansprechpartner in allen EU-Ländern rechtsverbindlich. Alle EA der EU-Länder sind Teil des EUGO-Netzes. Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen auf freiwilliger Basis teil.
Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU
Rechtsgrundlagen
Der EA arbeitet auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Diese lauten im Folgenden:
Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG
Die Dienstleistungsrichtlinie bezeichnet die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
So soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden, über ihre nationalen Grenzen hinauszuwachsen. Die Richtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.
Artikel 6 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringenden alle für die Aufnahmen und die Ausübung ihrer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten über Einheitliche Ansprechpartner abwickeln können.
Berufsanerkennungsrichtlinie
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Durch sie soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen effizienter und transparenter werden. Insbesondere für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist es so einfacher, ihre Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen.
Damit trägt die Richtlinie zu einem flexibleren Arbeitsmarkt, zur Automatisierung der Anerkennung von Berufsabschlüssen und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren bei.
Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/55/EU abgeändert. Mit der Novellierung wurde unter anderem bestimmt, dass sämtliche Verfahren und Formalitäten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.
Anfragen richten Sie an
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA.SH)
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08.00 - 10.00 Uhr