Gewerke in Schleswig-Holstein
Wenn Sie ein Gewerbe in einem Gewerk in Schleswig-Holstein gründen und führen möchten, sind für Sie – je nach Gewerk – unterschiedliche Vorgaben und Anträge wichtig (beispielsweise für die Gründung einer Gaststätte oder eines Handwerksbetriebs). Weitere Informationen erhalten Sie bei den Gewerbeämtern der Kommunen, den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
In der folgenden Übersicht finden Sie wichtige Informationen zu bestimmten Anträgen, Definitionen und Regelungen für die Gründung von Unternehmen oder die Selbstständigkeit in Gewerken in Schleswig-Holstein.