Gewerke in Schleswig-Holstein
Je nach Branche und Tätigkeit gelten für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Für bestimmte Gewerke können beispielsweise besondere Genehmigungen, Nachweise, Eintragungen oder Anzeigen erforderlich sein. Dies betrifft unter anderem das Gastgewerbe, das Handwerk sowie weitere erlaubnis- oder überwachungspflichtige Tätigkeiten.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt von der Art des Gewerbes ab.
Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern in Schleswig-Holstein.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie wichtige Informationen zu ausgewählten Gewerken sowie zu den damit verbundenen Verfahren, Anträgen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Gründung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein.