Handwerksrolle

Handwerksrolle in Schleswig-Holstein

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben möchte, muss sich in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein von den Handwerkskammern geführtes Verzeichnis aller Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben. Die Eintragung dient unter anderem dem Nachweis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des jeweiligen Handwerks erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen im Einzelfall nachzuweisen sind, hängt vom jeweiligen Handwerk ab. Je nach Tätigkeit können beispielsweise ein Meisterbrief, eine anerkannte gleichwertige Qualifikation oder andere gesetzlich vorgesehene Nachweise erforderlich sein.

Zuständig für die Eintragung sind die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und den anfallenden Gebühren.

Die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Löschung eines Betriebs aus der Handwerksrolle können Sie online beantragen.