Der einfache Einstieg in die Selbstständigkeit
Kleingewerbe gründen in Schleswig-Holstein
Viele Gründerinnen und Gründer starten zunächst als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer mit einem sogenannten Kleingewerbe. Diese Form eignet sich besonders für kleinere Geschäftsvorhaben, nebenberufliche Selbstständigkeiten oder den Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit.
Die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert und mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden. Dennoch sollten Sie sich vorab über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informieren.
Was ist ein Kleingewerbe?
Der Begriff „Kleingewerbe“ beschreibt kein eigenes Gewerbe im rechtlichen Sinne. Gemeint sind gewerbliche Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht als kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb gelten. Das ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen einen Gewinn von 80.000 EURO und weniger hat und der Jahresumsatz von 800 .000 EURO nicht überschritten wird,
Kleingewerbetreibende sind grundsätzlich Gewerbetreibende und unterliegen den allgemeinen Vorschriften des Gewerberechts. Sie können dieses hier anmelden.
Wichtig: Das Kleingewerbe ist nicht mit der steuerlichen Kleinunternehmerregelung zu verwechseln. Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen können, entscheidet sich nach den steuerrechtlichen Voraussetzungen.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe kann insbesondere für Gründerinnen und Gründer attraktiv sein, weil
- die Gründung vergleichsweise einfach möglich ist,
- kein Mindestkapital erforderlich ist,
- die laufende Verwaltung häufig überschaubar bleibt,
- sich die Tätigkeit auch nebenberuflich ausüben lässt,
- das Unternehmen flexibel wachsen oder verändert werden kann.
Welche Nachteile sollten Sie kennen?
Vor der Gründung sollten Sie auch mögliche Risiken berücksichtigen:
- Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
- Je nach Unternehmensentwicklung können zusätzliche rechtliche oder steuerliche Pflichten entstehen.
- Für bestimmte Branchen sind besondere Erlaubnisse oder Qualifikationsnachweise erforderlich.
- Geschäftspartner:innen bevorzugen in Einzelfällen Unternehmen mit haftungsbeschränkten Rechtsformen.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Wenn Ihre Tätigkeit gewerblich ist, müssen Sie diese bei der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.
Die Gewerbeanmeldung kann in Schleswig-Holstein online oder bei der zuständigen Behörde vor Ort erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:
- ein gültiges Ausweisdokument,
- gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit,
- bei bestimmten Tätigkeiten weitere Nachweise oder Erlaubnisse.
Wann muss die Anmeldung erfolgen?
Die Gewerbeanzeige muss grundsätzlich bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Vor der Anmeldung sollten Sie prüfen, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich gewerblich oder möglicherweise freiberuflich ist. Für freiberufliche Tätigkeiten ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Unsicherheiten können das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung weiterhelfen.
Welche Schritte gehören zur Gründung?
Der Weg in die Selbstständigkeit umfasst häufig mehrere Schritte:
- Geschäftsidee konkretisieren
- Geschäftsmodell und Finanzierung planen
- Erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse prüfen
- Gewerbe anmelden
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt vornehmen
- Notwendige Versicherungen prüfen
- Mitgliedschaft bei der zuständigen Kammer beachten
- Bei Beschäftigten eine Betriebsnummer beantragen
Welche Schritte tatsächlich erforderlich sind, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrer individuellen Situation ab.
Steuern und Buchhaltung
Auch für Kleingewerbetreibende bestehen steuerliche Pflichten.
Dazu gehören insbesondere:
- Einkommensteuer
- gegebenenfalls Gewerbesteuer
- gegebenenfalls Umsatzsteuer
- bei Beschäftigten zusätzlich Lohnsteuer
Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen können, entscheidet das Finanzamt anhand der geltenden steuerlichen Voraussetzungen.
Für viele Kleingewerbetreibende reicht zur Gewinnermittlung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Benötige ich besondere Erlaubnisse?
Für einige Gewerbe reicht die Gewerbeanmeldung allein nicht aus. Je nach Branche können zusätzliche Erlaubnisse, Zulassungen oder Sachkundenachweise erforderlich sein.
Dies betrifft beispielsweise bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen:
- Bewachung
- Personenbeförderung
- Gastgewerbe
- Handwerk
- Gesundheitswesen
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Anforderungen Ihrer Branche.
Was kostet die Anmeldung?
Für die Gewerbeanmeldung fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Gebührenvorschriften und kann je nach zuständiger Behörde unterschiedlich ausfallen.
Informationen zu den aktuellen Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde. Diese finden Sie unter https://zufish.schleswig-holstein.de/