Europäischer Berufsausweis (European Professional Card – EPC)
Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card – EPC) ist ein elektronisches Verfahren zum Nachweis und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union. Er soll die Anerkennung von Berufsabschlüssen in anderen EU-Mitgliedstaaten vereinfachen und beschleunigen.
Die Grundlage für den Europäischen Berufsausweis bildet die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie.
Der Europäische Berufsausweis kann derzeit von Angehörigen folgender Berufsgruppen beantragt werden:
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger für die allgemeine Pflege
- Apothekerinnen und Apotheker (Grundausbildung)
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
- Bergführerinnen und Bergführer
Ausführliche Informationen zum Europäischen Berufsausweis, zum Antragsverfahren sowie den Zugang zur Online-Antragstellung finden Sie auf der EU-Plattform „Ihr Europa (Your Europe)“.