Europäischer Berufsausweis

Europäischer Berufsausweis (European Professional Card – EPC)

Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card – EPC) ist ein elektronisches Verfahren zum Nachweis und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union. Er soll die Anerkennung von Berufsabschlüssen in anderen EU-Mitgliedstaaten vereinfachen und beschleunigen.

Die Grundlage für den Europäischen Berufsausweis bildet die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie.

Der Europäische Berufsausweis kann derzeit von Angehörigen folgender Berufsgruppen beantragt werden:

  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger für die allgemeine Pflege
  • Apothekerinnen und Apotheker (Grundausbildung)
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
  • Bergführerinnen und Bergführer

Ausführliche Informationen zum Europäischen Berufsausweis, zum Antragsverfahren sowie den Zugang zur Online-Antragstellung finden Sie auf der EU-Plattform „Ihr Europa (Your Europe)“.