Mehr Effizienz durch gemeinsame Datennutzung
Durch die Registermodernisierung wird die Dateneingabe von Antragsstellenden nur noch einmalig erforderlich sein. Zugleich soll der behördenübergreifende Austausch vereinfacht werden. Grundlage hierfür ist das “Once-Only-Prinzip”. Dieses soll den Abruf von Daten zu digitalen Anträgen, durch eine erteilte Einverständniserklärung, ermöglichen. Hintergrund ist, dass in den meisten Fällen schon persönliche Daten bei einer Behörde vorliegen. Lediglich neue Angaben und Veränderungen müssen bei einer Antragsstellung übermittelt werden.

Die Register der Verwaltungen sind bisher nur wenig miteinander verbunden und die Nutzung von vorhandenen Daten für andere Verwaltungsverfahren selten möglich. Durch die Vernetzung und Modernisierung der Register soll ein behördenübergreifender Datenaustausch ermöglicht werden. Behörden können dann auf bereits vorhandene Daten zugreifen und diese automatisiert nutzen. Dies ermögkicht eine erhöhte Datenzuverlässigkeit und vereinfacht den Austausch, sodass Bearbeitungszeiten reduziert werden. Somit kann die Registermodernisierung die Effizenz der Verwaltungsprozesse steigern und zugleich zu mehr Kundenzufriedenheit beitragen.
Datenverarbeitung vor der Registermodernisierung

Datenverarbeitung nach der Registermodernisierung

Ausbau des Onlinezungangesetztes
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) bietet damit die Grundlage, das Onlinezugangsgesetz – Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen. Weiterlesen...Onlinezugangsgesetz weiter auszubauen und baut auf das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) auf. Dieses ermöglicht unter anderem den Datenabruf anhand einer eineindeutigen Identifikationsnummer. Hierfür soll die Steuer-ID genutzt werden.
Technische Grundlagen der Registermodernisierung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt die Koordination und damit die Rolle der Registermodernisierungsbehörde. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils eine(n) Registermodernisierungskoordinator:innen benannt und sind damit eingebunden. Das BVA ist für die bundesweit einheitliche, technische Komponente verantwortliche und stellt diese bereit. Dieses „National Once-Only technical System“ (National Once-only technical System – Dies bezeichnet die technische Grundlage für die Registermodernisierung. Weiterlesen...NOOTS) soll künftig die Kommunikation innerhalb der Register und auch zwischen Registern, Fachverfahren und Online-Diensten ermöglichen. Um die Transparenz der Datenabrufe gegenüber den Antragsstellenden zu gewährleisten, wird ein Datenschutzcockpit – Nutzer:innen können hier (mittels persönlicher Identifikationsnummer) den Datenaustausch zwischen Behörden in den letzten zwei Jahren einsehen. Weiterlesen...Datenschutzcockpit in den Serviceportalen zur Verfügung gestellt.
Erste Schritte in Schleswig-Holstein
Das IDNr-Gesetz liefert eine Liste von 50 prioritär zu behandelnden Register, die eine Einordnung geben, was konkret zu modernisieren ist. Es wurde bereits eine Registerinventur auf Landesebene durchgeführt. Dafür wurden alle Ministerien, sowie nach Möglichkeit deren nachgelagerte Bereiche und deren eigene Register befragt. So wird ein Überblick über die Registerstruktur im Land geschaffen. Auf dieser Basis plant der ITV.SH eine Inventur der kommunalen Register in Schleswig-Holstein. Das Ziel ist es Transparenz über die Register und eine fundierte Aussagefähigkeit gegenüber der Registermodernisierungskoordination zu schaffen. Auf diese Weise soll die kommunale Perspektive bestmöglich eingebracht und eine gezielte Koordination der nachfolgenden Schritte ermöglicht werden.

Ihre Ansprechperson
Maditha Kröger
Registermodernisierung (derzeit nicht im Dienst)