Gewerbe abmelden

Gewerbeabmeldung in Schleswig-Holstein

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Gewerbeabmeldung nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, alle Änderungen anzuzeigen, die ihr Gewerbe betreffen.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (z. B. GbR) beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erforderlich ist.

 

Zum Onlineantrag Gewerbeabmeldung

Wann muss man ein Gewerbe abmelden?

Eine Abmeldung des Gewerbes muss erfolgen bei:

 

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes, beispielsweise nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen kommunalen Gewerbebehörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zu einer GmbH
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

 

Die Verpflichtung, die Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen, besteht nur, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird. Eine Vorschrift, wonach das nur vorübergehende Ruhen der Geschäftstätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen ist, findet sich in der Gewerbeordnung nicht.

Gewerbe online abmelden: Welche Unterlagen benötige ich?

Um ein Gewerbe online abmelden zu können, benötigen Sie:

  • Ausweisdokumente

Für eine Abmeldung des Gewerbes vor Ort bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle benötigen Sie:

  • das Formular für die Gewerbeabmeldung
  • Ihren Ausweis beziehungsweise ggf. Ihren Aufenthaltstitel
  • wenn vorhanden, Ihre Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“)

 

Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft werden über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch informiert. Ggfs. müssen Sie eine Löschung aus der Handwerksrolle bei der für Sie regional zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Gewerbe abmelden: Kosten

In Schleswig-Holstein ist eine Gewerbeabmeldung in der Regel gebührenfrei.

 

Gewerbe rückwirkend abmelden

Die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung sieht vor, dass die Gewerbeabmeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Wenn Sie ihr Gewerbe rückwirkend abmelden wollen, sollte ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Führen Sie die Gewerbeabmeldung erst später durch, kann die für Sie zuständige Gewerbemeldestelle eine Strafe bzw. ein Bußgeld verhängen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.