Gewerbe abmelden

Gewerbeabmeldung in Schleswig-Holstein

Sie geben Ihre selbstständige Tätigkeit auf oder Ihr Unternehmen verändert sich grundlegend? Dann müssen Sie dies der zuständigen Gewerbebehörde mitteilen.

Die Gewerbeabmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass die beteiligten Behörden und Stellen über die Änderung informiert werden.

Die Abmeldung können Sie online oder bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle vornehmen.

 

Zum Onlineantrag Gewerbeabmeldung

Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

Eine Gewerbeabmeldung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie:

 

  • Ihre gewerbliche Tätigkeit dauerhaft beenden,
  • Ihr Unternehmen verkaufen, verpachten oder im Rahmen einer Erbfolge übertragen,
  • Ihren Betrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen,
  • aus einer Personengesellschaft ausscheiden,
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern,
  • Ihr Unternehmen nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes umwandeln.

     

Bei Personengesellschaften, beispielsweise einer GbR, können je nach Fall die Mitwirkung oder Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter erforderlich sein.

Muss ich mein Gewerbe auch abmelden, wenn ich nur eine Pause mache?

Nein.

Wenn Ihre Geschäftstätigkeit lediglich vorübergehend ruht und Sie planen, das Gewerbe später wieder aufzunehmen, ist grundsätzlich keine Gewerbeabmeldung erforderlich.

Eine Abmeldung ist erst notwendig, wenn die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft eingestellt wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Online-Abmeldung

  • gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung

 

Für die Abmeldung bei der Gewerbebehörde

In der Regel benötigen Sie:

  • das Formular zur Gewerbeabmeldung,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls einen gültigen Aufenthaltstitel,
  • sofern vorhanden, die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“).

Je nach Einzelfall kann die zuständige Behörde weitere Nachweise anfordern.

Wer wird über die Gewerbeabmeldung informiert?

Nachdem Ihre Gewerbeabmeldung eingegangen ist, informiert die Gewerbebehörde in der Regel automatisch weitere beteiligte Stellen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Finanzamt,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK),
  • die Handwerkskammer (HWK),
  • die zuständige Berufsgenossenschaft.

Sie müssen diese Stellen daher häufig nicht gesondert über die Gewerbeabmeldung informieren.

Wichtig: Wenn Ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann zusätzlich eine Löschung bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich sein.

Was kostet die Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung ist in Schleswig-Holstein in der Regel kostenfrei.

Kann ich mein Gewerbe rückwirkend abmelden?

Die Gewerbeabmeldung sollte möglichst zeitnah erfolgen, sobald die gewerbliche Tätigkeit beendet wurde.

Eine rückwirkende Abmeldung kann im Einzelfall möglich sein. Hierüber entscheidet die zuständige Gewerbebehörde.

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige nicht oder verspätet erstattet, riskiert gegebenenfalls ein Bußgeld.