Oft gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Oft gestellte Fragen und die Antworten dazu (FAQ).

Das ist unser FAQ. Hier beantworten wir Fragen, die immer wieder auftauchen. Fehlt eine Frage? Dann nehmen Sie einfach am nächsten OZG Update teil, um diese zu stellen und beantwortet zu bekommen.

OZG Begriffe besser verstehen?

Zur besseren Einordnung der ganzen Fachbegriffe haben wir Ihnen ein Glossar aufgebaut mit den wichtigsten Begriffen rund um das OZG in Schleswig Holstein. Schauen Sie nach in unserem Glossar!

Fragen und Antworten zum Anforderungsmanagement.

Das Formular soll dazu dienen, Bedarfe und Anforderungen der Kommunen abzudecken und ist nicht primär für Endnutzer*Innen (Bürger*Innen) gedacht. Wir versuchen Ihnen hier eine erste Anlaufstation zu bieten, um themenbezogen Ihren Bedarf einbringen zu können, sodass wir intern schneller den/die Ansprechpartner*in ermitteln können.

Wir sind derzeit im engen Austausch mit dem Land und Dataport, wenn es um den Prozess der Weiterentwicklung der OD geht. Bislang sammeln wir diese Anforderungen, bereiten diese auf und besprechen den Bedarf im Nachgang im Dreiergespann (ITV.SH, Land, Dataport) und der pilotierenden Fachlichkeit.

Störungen von Onlinediensten können per Formular unter: Anfragen zu Online-Diensten oder Basiskomponenten – ITVSH gemeldet werden.

Das Formular ist auf der Webseite eingebunden, damit es von allen benutzt werden kann. Innerhalb der Plattform rücken Themen schnell in den Hintergrund, dennoch kommunizieren wir auf der Plattform die neuesten Updates und potenzielle Veränderungen.

Fragen und Antworten zum Bürgerportal.

Nein. Jede Kommune kann ihre Version des Bürgerportals SH nach den eigenen Richtlinien individuell gestalten – sowohl in Bezug auf die angebotenen Leistungen als auch auf das optische Erscheinungsbild. Auch die Nutzer:innen bleiben flexibel: Sie können sich z. B. ihre individuelle Startseite gestalten und auswählen, welche relevanten Dienste und Informationen bei jeder Anmeldung automatisch angezeigt werden sollen.

Jede:r Nutzer:in muss einmal ein sogenanntes persönliches Servicekonto einrichten. Über diesen Account können dann zahlreiche Behördendienstleistungen bei unterschiedlichen Verwaltungen in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten und über eine einmalige einfache und sichere Authentifizierung. Sogar die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen soll so in Zukunft direkt online abgewickelt werden können.

Das Bürgerportal SH ist angebunden an die Online-Service-Infrastruktur (OSI) von Dataport, dem Informations- und Kommunikationsdienstleister der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Hier werden sämtliche technischen Bausteine zur Verfügung gestellt, um individuelle digitalen Prozesse zu gestalten: von Servicekonten und der persönlichen Startseite über elektronische Postfächer bis zu Bezahlfunktionen und zahlreichen weiteren Online-Diensten.

Das ist optional. Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeiter:innen des ITV.SH und von Dataport zusammen und Ihre Betreuung als Bürgerportal-Nutzer werden gemeinsam organiert. Perpektivisch werden die Basiskomponenten des Bürgerportals als Open Source Software zur Verfügung gestellt und sind damit frei zugänglich. Das bedeutet, um Anpassungen an Ihrer Version des Bürgerportals SH vorzunehmen, können Sie dann die Leistungen von Dataport in Anspruch nehmen – oder mit deinem anderen IT-Dienstleister Ihres Vertrauens zusammenarbeiten.

Wollen Sie Ihr individuelles Bürgerportal umsetzen, dann coachen wir Sie natürlich während der gesamten Roll-Out- Phase und auch darüber hinaus. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und stellen ihnen darüber hinaus digitale und analoge Marketinginstrumente zur Verfügung, die natürlich individuell im Stil Ihrer Kommune gestaltet werden können.

Das Bürgerportal ist als Basisinfrastrukturkomponente des Landes für die Kommunen in Schleswig-Holstein kostenlos. Allerdings können zusätzliche Anpassungen beauftragt werden. Der Aufwand, die anfallenden Kosten und der Zeitrahmen bis zur Freischaltung hängen dann stark von den technischen Voraussetzungen und den individuellen Wünschen jeder Kommune ab.

Folgende Bestandteile sind bei einer Bestellung des Bürgerportals enthalten:

  • Anbindung an die Online-Service-Infrastruktur-Basiskomponenten (Servicekonto als Identity-Provider, Postfach und Payment) der Dataport AöR
  • Ergänzend dazu die „Bürgerportal-API“, die eine Funktionserweiterung der OSI-API darstellt. Eine Dokumentation finden Sie in der Gruppe „Bürgerportal SH“ auf der Vernetzungsplattform des ITV.SH
  • Softwarebestandteil TYPO3 für die optische Anpassung am Bürgerportal inkl. Redaktionszugängen
  • Softwarebestandteil Symfony für die Verwaltung des Diensteregisters inkl. Redaktionszugängen
  • Das Kachelsystem, um OZG-Leistungen und auch Leistungen der Digitalen Daseinsvorsorge in Ihrem Bürgerportal abbilden zu können
  • Virtuelles Rathaus – Ihre Verknüpfung zum Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
  • OParl-Schnittstelle zur Integration Ihres Ratsinformationssystems
  • KSH-Recht-Anbindung. Die zugehörige Kalkulationsmatrix finden Sie in der Gruppe „Bürgerportal SH“ auf der Vernetzungsplattform des ITV.SH

Dokumente mit ausführliche Informationen zum Bürgerportal finden Sie ebenfalls in der Gruppe „Bürgerportal SH“ auf der Vernetzungsplattform des ITV.SH

Im Zuge des Redesigns wird ein neues, einheitliches Icon-Set etabliert. Dieses wird in der Pattern Library gespeichert und veröffentlicht.

Wir haben alle Informationen, die für eine Entscheidung nötig sind auf der Projektseite aufgearbeitet: https://itvsh.de/buergerportal/

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie sich für das Bürgerportal entschieden haben, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: https://itvsh.de/buergerportal_bestellen/

Super! Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bürgerportal entschieden haben. Wir arbeiten beim Roll-out-Prozess in so genannten Clustern. Das heißt, es werden zwischen 8-12 Verwaltungen zu einer Gruppe zusammengefasst und durchlaufen gemeinsam den Rollout-Prozess. Das hat den Vorteil, dass Sie sich bei Fragen auch untereinander austauschen können. Wir teilen Ihnen nach der Bestellung mit, wann für Sie der Rollout-Prozess startet und laden Sie in die entsprechende Gruppe ein. Bis dahin haben Sie nichts weiter zu tun, außer sich auf ihr Bürgerportal zu freuen.

  1. Beide Komponenten können auch getrennt voneinander betrieben werden. Es spricht aber auch nichts dagegen, beides gemeinsam einzuführen.
  2. Das Bürgerportal ist die Schnittstelle zwischen Bürger:innen und Verwaltung. Es bringt also insbesondere den Bürger:inne einen nutzen, weil dort alle Dienste gebündelt auffindbar sind. Das KOP entfaltet seinen Nutzen in der Verwaltung und vereinfacht die Bearbeitung und Zuweisung von Antragsdaten. Jedes Produkt hat also einen anderen Fokus, ergänzt sich aber perfekt.

Der Bestellprozess zwischen Shop und Bürgerportal wird gerade geklärt. Es wird aber eine einfach Möglichkeit geben, wie Online-Dienste bestellt und freigeschaltet werden können. Die gilt auch für Kommunen, die bereits ein Bürgerportal im Einsatz haben. (Dazu auch Frage 10 zum Block – Fragen zum Shop)

Der zukünftige Bestellprozess soll für Sie als Kommune maximal vereinfacht werden. Wird ein neuer Dienst im Shop zur Verfügung gestellt, müssen Sie nach der Bestellung im Shop nur noch entscheiden, ob Sie den Dienst im Warenkorb anbieten möchten oder nicht.

Sobald Sie sich für ein Bürgerportal angemeldet haben, werden Sie von uns einem Cluster zugeteilt. Innerhalb eines Clusters wird dann gemeinsam der Onboarding-Prozess durchlaufen. Dieser Prozess dauert 6-8 Wochen. In diesem Jahr werden wir nach derzeitiger Planung höchstwahrscheinlich insgesamt 70 Portale bereitstellen. Alle Kommunen, die noch in diesem Jahr mit der Umsetzung rechnen können, sind bereits über den Zeitplan informiert.  Über die weitere Clusterplanung  werden wir Sie dann rechtzeitig informieren.

Im Zuge des Projektes BP2.0 werden die Online-Dienste anhand von Lebenslagen sortiert. Einzelne Online-Dienste werden keine Icons mehr haben.

Eine Liste aktueller Icons wird nicht zur Verfügung gestellt, da sich die Struktur voraussichtlich zum Ende des Jahres (siehe Frage davor) ändern wird.

Fragen und Antworten zum Design-System.SH.

Zu Beginn des Projektes wurden Tiefeninterviews mit ausgewählten Vertreter:innen von Kommunen durchgeführt, um die Anforderungen der kommunalen Familie systematisch zu erfassen. Es wurde darauf geachtet sowohl große, kleine, ländlich und städtisch geprägt Kommunen zu befragen.

Auf der Seite www.design-system.sh/ ist ein Feedback-Tool eingebunden, über das konkrete Fragen und Hinweise zum System an das Team gemeldet werden können. Auch dieses Projekt kann für Feedback genutzt werden: https://netzwerk.itvsh.de/project/nutzerinnenzentrierung-und-user-experien/

Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung der Pattern Library und der Web-Components. Wir planen eine Veranstaltung, in der wir das System vorstellen und Ihre Anforderungen zur Verbesserung erfassen.

Fragen und Antworten zum ePayment.

Das Thema ist in dem Projekt verortet und wird bereits mit den Verantwortlichen im Austausch abgesprochen.

Prüfen Sie gerne, ob sie/ihre Systeme bereits nach dem xFinanz-Standard arbeiten.

Die ePayment Lösung wird mit ePayBL umgesetzt. Die Kommunen sollten idealerweise als Zahlungverkehrsprovider (ZVP) auf S-Public Services setzen, da andere nach derzeitigem Stand höchstwahrscheinlich nicht mit den schleswig-holsteinischen OD und ePayBL kompatibel sein werden.

Idealerweise während der Abwicklung des Online-Dienstes.

Die generelle Nutzung der ePayBL Mandantenstruktur über das SID ist denkbar. Derzeit ist aber das ePayment ist noch nicht flächendeckend in den OD etabliert.

Das ePayment wird primär für die Online-Dienste entwickelt.

Fragen und Antworten zu Fachverfahren.

Nach derzeitiger Planung werden die Schnittstellen zu den Haushalts- und Kassenverfahren im Projekt mitgedacht. Inwieweit dazu Konfigurationen notwendig sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Das wird sich erst im Verlauf des Projektes ergeben. Derzeit befinden wir uns in der Initiierungsphase des Projektes.

Diese Frage müsste einmal präzisiert werden. Um welche weiteren Informationen soll die Tabelle Erweitert werden?

Wir prüfen ob die Anliegen-ID mit aufgenommen werden kann. Eine Rückmeldung würde dann über die Liste erfolgen.

Kontaktiert werden die Hersteller aus dem Themenfeld Bauen/ Verkehrsrechtliche Anordnung/ Verkehr und Soziales da dies derzeit laufende Projekte sind, bei denen wir die Verhandlungsergebnisse direkt in die Projekte mit einfließen lassen können.

Das FV Kataster gibt uns einen Überblick , welche FV in SH eingesetzt werden. Daraufhin entscheiden wir, welche FV-Hersteller wir dann ansprechen, sofern nicht der obige Punkt zählt.

Die Informationen werden wir bei dem Themenfeldführer abfragen.

Fragen und Antworten zum kommunalen OSI-Plugin (KOP).

Doch. Technisch wurde eine Anbindung an ein AD bereits realisiert. Diese ist aber noch nicht in Betrieb.

Eine Bereitstellung des KOP könnte Ende Q2 – Anfang Q3 erfolgen.

Aktuell nicht. Schreiben Sie gerne einen entsprechenden Wunsch an kop@itvsh.de, damit wir offenen Fragen klären können.

Es gibt aktuell 3 Zustellkanäle für Online Dienste. E-Mail (Landesnetz), Nachrichtenbroker und KOP (Landesnetz). Das KOP selber nutzt keinen E-Mail Zustellung, sondern einen Webservice. Der Zugriff auf das KOP funktioniert aber auch nur im Landesnetz.

Es gibt einen allgemeinen Vordruck, der aber ggf. Anpassung benötigt. Schreiben Sie gerne an kop@itvsh.de.

Fragen und Antworten zum kommunalen Rollout.

Informationen zu den Diensten sind im Shop unter dem jeweiligen Dienst Verfügbar, das Installationspaket zu jedem bestellten Dienst wird nach Bestellung zugesandt.

Die Referenzprozesse der Typ5 Leistungen werden von uns wie normale OD anderer Typen (1-4) betrachtet. Sie werden in die AnforderungsanalyseWS mit aufgenommen und nach Entwicklung ganz normal in den Rollout gegeben. Einziger Unterschied ist, dass die Typ5 Leistungen im Betrieb kommunal finanziert werden müssen.

Hierfür haben wir ein Format (GrundlagenWS), an dem alle Kommunen teilnehmen können. Dort wird erklärt, was bei der OZG Umsetzung zu beachten ist ((286) Veranstaltung OZG-Grundlagenworkshop – Kommunale SPoCs in Schleswig-Holstein – ITV.SH (itvsh.de)).

Zur besseren Übersicht empfehlen wir auch die Sichtung der Informationen zum OZG –  siehe hierzu auch:

OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Die Frage ist derzeit so nicht beantwortbar. Wir laden Sie ein das Formular zu nutzen und diese Frage nochmal ausführlicher zu stellen, sodass wir hierzu nochmal Bezug nehmen können.

Fragen und Antworten zu Online Diensten.

Im Entwicklungsprozess werden sowohl Datenschutz- sowie Datensicherheitsexperten einbezogen. Entsprechende Dokumentationen werden je Online-Dienst bereitgestellt.

Sofern Sie konkrete Vorschläge haben, teilen Sie uns diese gerne mit.

Generell gibt es bei dem Thema Plausinbilitätsprüfungen noch juristische Hürden. Es darf in Deutschland einem Anstragstellenden ein Antrag nicht verwehrt werden. Selbst, wenn die Angaben die gemacht werden, eine Ablehnung des Anliegens erkennen lassen. Hier gibt es aktuelle Bestrebungen dies zu ändern. In der Zwischenzeit wird versucht mit Hinweisen zu arbeiten. Ein mögliches Beispiel aus dem Projekt Wohngeld könnte sein: „Es scheint, als ob Ihr Einkommen die zulässige Grenze übersteigt, bitte überprüfen Sie ob Sie sich vertippt haben“.

Diese Frage kann der ITV.SH nur bedingt beantworten. Im Zweifel weiß Ihre Fachlichkeit am besten, welche Verwaltungsleistungen bei Ihnen erbracht werden.

Der ITV.SH hat im Frühjahr 2020 Musterleistungen als Auszug des Zuständigkeitsfinders SH an alle Kommunen verschickt. Diese haben wir Ihnen unter https://netzwerk.itvsh.de/group/kommunale-spocs-in-schleswig-holstein/file/list/ (Dateien Musterleistungen_xxx) nochmals hochgeladen. Die Musterleistungen stellen die Idee der Redaktion des Zuständigkeitsfinders dar, für die Sie zuständig sein müssten.

Eine reine Beantragung per Mail entspricht nicht den Anforderungen des OZG. Zur besseren Übersicht empfehlen wir die Sichtung der Informationen zum Reifegradmodell eines OD siehe hierzu OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Was ist das Reifegradmodell?

Der Begriff Sammeldienst ist kein gängiger Begriff im OZG-Kontext. Es gibt viele Online-Dienste die mehrere Verwaltungsleistungen zu einem Online-Dienst bündeln. Ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel ELFE „Einfache Leistungen für Eltern“. Mit ELFE können Eltern in Zukunft gebündelt, einfach und online eine Geburtsurkunde sowie Kinder- und Elterngeld beantragen. Dazu werden die Formulare für Elterngeld, Kindergeld und die Geburtsanzeige zu einem digitalen Kombi-Antrag zusammengefasst.

  1. Die Liste ist erstmal nach Leistungsbündeln aufgebaut, bedeutet, dass Sie die LeiKas darunter finden werden, deren Informationsstand derzeit bei uns ersichtlich ist. Durch das führen der beiden IDs unter einer Spalte haben wir die Möglichkeit Ihnen die Bündel besser abzubilden.
  2. Sie können die Datei auch Exportieren und als Excel selbstständig bearbeiten.

Die Statusübersicht bietet Ihnen die Möglichkeit anhand der Elemente aus dem OZG Katalog Informationen zu finden. Da der ZuFiSH eine unterschiedliche Nummerierung und Zuordnung darstellt, ist ein Mapping so nicht umsetzbar.
Wichtig ist: wir orientieren uns für Sie an der OZG Informationsplattform.

Einen Diskussionskanal gibt es derzeit nicht, aber den Impuls möchten wir mitnehmen und intern eruieren. Danke für den guten Impuls.

  1. Die Liste wurde anhand der Leistungsbündel aufgebaut. Danach wurden alle Leistungen den Bündeln zugeordnet, aber nur die Leistungen, über die wir derzeit einen Stand erarbeiten konnten (ITV.SH intern, Dataport, MELUND).
  2. Sie werden nicht alle Leistungen in dem Katalog wiederfinden. Erst bei Erarbeitung eines Status (s. Legende) schieben wir eine Leistung unter ein Bündel und ist dann im Anschluss in der Liste zu finden und zuzuordnen.
  3. Das bedeutet nicht, dass es nicht sein kann, dass wir hier noch fehlende Informationsstände haben. Bei Anfragen zu hinsichtlich gewisser Themenfelder, nutzen Sie einfach unser Anfrageformular, bei dem Sie direkt an die richtigen Ansprechpartner gelangen.
  4. Die Liste bildet außerdem einen Arbeitsstand wieder, bedeutet, dass sich die Liste in ständiger Veränderung befindet und wöchentlich Freitags hochgeladen wird.

Die Antwort hierzu ist in der Liste enthalten.

Da die Zeitpläne zur Entwicklung der OD dynamisch gestaltet sind, macht ein Zeitplan nur in Kombination mit der Liste der Umsetzung Sinn. Die Zeiträume, die derzeit ersichtlich sind und eingeschätzt wurden, stehen in der Liste zur Verfügung.

Aktuell findet gerade in der EFA Umsetzung auf Seiten des Bundes und der Themenfeldführer eine neue Priorisierung hinsichtlich der Umsetzung bis Ende 2022 statt. Ob davon auch die genannten Dienste betroffen sind, ist derzeit nicht absehbar. Hierzu verweisen wir auf unsere Liste.

Das ist sicherlich ein guter Impuls. Zu gegebener Zeit werden wir die Standardprozesse aufarbeiten und visualisieren. Dennoch wird es nicht möglich sein die Ganzheit der unterschiedlichen Prozesse abzubilden. Dort wo möglich, werden den OD im Shop die FIM Dokumente mitgegeben.

Die Antworten werden im Nachgang bereitgestellt.

Hierzu werden wir Ihnen zügig eine klare Haltung liefern.

Hierzu werden wir Ihnen zügig eine klare Haltung liefern.

Wie bereits im Update ausgeführt, bräuchten wir bei dieser Frage weiteren Input. Wir laden die Beitragenden ein, hierzu einmal mit uns in Kontakt zu treten.
Anfragen zu Online-Diensten oder Basiskomponenten – ITVSH

Vielen Dank für die Idee und die Anregung. Wir haben das intern bewertet und uns gegen eine Veröffentlichung der Namen entschieden. Wenn über das Anfrageformular zu einzelnen Themenfeldern Anfragen eingehen, dann werden diese intern entsprechend zugeordnet und die Kolleg*innen können Ihnen hierzu Feedback geben.

Wir danken für diese Idee. Wir sehen jedoch in der Praxis aufgrund der Menge der Dienste keine Möglichkeiten dies zielgerichtet zu betreuen. Wir stehen auf den zur Verfügung gestellten Kanälen immer für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Anfragen zu Online-Diensten oder Basiskomponenten – ITVSH

Darüber hinaus begrüßen wir natürlich einen Austausch der Kommunen untereinander auf der Plattform.

Wir haben inzwischen auf der Seite der Liste auch einen Verweis zum Shop hinterlegt. Im Shop selber stehen Ihnen diverse Filter und auch Suchfunktionen zum direkten Auffinden der Dienste bereit.

Fragen und Antworten zum Online-Shop.

Der vorgestellte Shop ist ‚nur‘ für SH relevant, und wird vom ITV.SH verwaltet. Andere Shops sind und werden von anderen Anbietern betrieben. Der ITV.SH wird den Shop zentral nutzen um die von uns bereitgestellten und bearbeiteten Dienste die für die Kommunen zur Nachnutzung in Frage kommen, anzubieten.

Der Shop steht bereits zur Verfügung. Bevor aber Bestellungen im Shop getätigt werden können, ist es notwendig, dass wir von den Kommunen eine Unterschriebene Beitrittserklärung zurückbekommen haben. Die Beitrittserklärung ist auf der Landingpage des Shops herunterladbar.

Sie können OD die Sie nachnutzen wollen bestellen (Bestellbutton). Kosten für Dienste des Typ‘s 1-4 fallen keine an. Für Typ5 Leistungen werden Betriebskosten / Wartungskosten Anteile für Kommunen anfallen.

Derzeit muss der Warenkorb im Bürgerportal noch gepflegt werde durch den Redakteur. Auch im ZuFiSH müssen noch die relevanten Parameter nachgetragen werden, die Kommunenspezifisch sind. Zur Erleichterung gibt es aber Vorlagen, die genutzt werden können.

Eine Automatisierung wird in das Nachfolgeprojekt eingebracht.

Derzeit nicht. Hier sind leider derzeit rechtliche Themen noch zu klären.  Die Thematik werden wir aber in das Nachfolgeprojekt einbringen.

In den Details zum Dienst (sofern vorhanden) ist immer auch ein Stage Link  mit angegeben.

Weiterentwicklungen an den Diensten können über das Formular  Anfragen zu Online-Diensten oder Basiskomponenten – ITVSH gemeldet werden. Diese werden dann von dem Projektmanager und der Pilotierenden Fachlichkeient bewertet und ggf. später als Change umgesetzt.

Die Dokumente werden im Nachgang zur Bestellung versandt. Weitere Informationen werden aber zu den OD im Shop bereitgestellt.

Derzeit gibt es diese Filterfunktion nicht. Die Thematik können wir aber in das Nachfolgeprojekt einbringen.

Die Beschreibung der Einbindung können Sie dem Paket, welches im Nachgang an die Bestellung versandt wird entnehmen.

Derzeit ist die Funktion nicht vorhanden. Die Thematik werden wir aber in das Nachfolgeprojekt einbringen, und derzeit wird mit dem Bürgerportal Team eine Technische Lösung angedacht.

Nein. Das KOP ist das System für die Bearbeitung der Antragsdaten aus dem Onlinedienst

Sobald die Prüfung der Beitrittserklärung erfolgt ist und eine Registrierung am Shop durchgeführt wurde, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung informiert.

Die Anmeldung im Shop ist für Kommunen aus SH kostenlos. Lediglich die Beitrittserklärung muss einmal ausgefüllt und postalisch an den ITV.SH zurückgeschickt werden. Die Nachnutzung der derzeit im Shop angebotenen Dienste ist für die Kommunen aus SH, die die Beitrittserklärung abgegeben haben, kostenlos.

Dies ist aktuell nicht möglich. Es wird aber gerne als Verbesserungsvorschlag mit aufgenommen.

Die Bearbeitung der Beitrittsklärung kann einige Tage dauern, da diese erst rechtlich geprüft wird. Anschließend werden Sie für den Shop freigeschaltet.

Fragen und Antworten zum Projekt Verwaltung 4.0.

Während im Rahmen der OZG-Umsetzung der Online-Zugriff auf Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis Ende 2022 erheblich verbessert und vereinfacht werden soll, fokussiert das Projekt „Verwaltung 4.0“ die medienbruchfreie Digitalisierung und Vernetzung der internen Prozesse und Fachverfahren einer Kommunalverwaltung.

Zusammen mit dem Amt Mittelangeln arbeitet der ITV.SH in diesem vom Bund geförderten Vorhaben zunächst an der End-to-End-Digitalisierung von drei Prozessen. Hierzu wird die Low-Code-Plattform der Allisa Software GmbH aus Norderstedt verwendet. Im Anschluss werden die Ergebnisse anderen Kommunen zur Nachnutzung bereitgestellt

Fragen und Antworten zum ZuFiSH.

Daran wird gerade im Zuge des Bürgerportals 2.0 gearbeitet.

Diese Frage müsste bitte für eine kommunale Beteiligung in der Kollaborationsplattform gestellt werden.

Um die Nachnutzung der Dienste die der ITV.SH den Kommunen anbietet im Rechtlichen Sinne zu gewährleisten -Ja.

Der EA bietet sich nur als empfangende Stelle an, um die Daten zu prüfen und dann an die zuständige Stelle weiterzugeben. Der Hintergrund ist, dass der EA sich an Empfangende Stelle immer anbieten muss. Wenn die Kommune auch die Leistung als Online-Dienst anbieten möchte, dann wird eben der Empfangskanal der Kommune ausgewählt.

Die EA.SH-Online-Dienste nutzen alle den ZuFiSH für die Abfrage der zuständigen Stellen sowie der empfangenen Stelle.

Die Obergrenze liegt bei 8 Personen. Teleport plant einen kleinen Puffer nach oben ein, damit Teleport bei Absagen die Zahl nicht unterschreitet. Mit dieser Teilnehmerzahl hat Teleport gute Erfahrungen gemacht und kann hier die gewünschte Qualität gewährleisten. Kurzer Hinweis vorneweg: Aktuell überarbeitet Teleport ihre  Schulungskonzepte. Zeitnah sollen diesbezüglich Informationen zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gibt es im ZuFiSH-Kontext drei Informations- und Schulungsangebote.

Generell unterscheidet Teleport hier zwischen einer direkten Datenpflege im System und der Datenpflege im (kommunalen) CMS mit der Übertragung via Schnittstelle. Diese Schnittstellen werden von Teleport zertifiziert, Advantic ist bereits seit Jahren zertifiziert. Teleport trennt diese Pflegeprozesse strikt, d.h. eine Kommune entscheidet sich für einen Weg der Datenbereitstellung im ZuFiSH.

Das liegt daran, dass ansonsten zwei Pflegevarianten aufeinanderprallen, die sich gegenseitig ungünstig beeinflussen (können). Konkret bedeutet das, wenn Teleport Redakteuren, die ihre Daten per Schnittstelle übertragen, direkten Zugriff auf den ZuFiSH geben, Änderungen dann direkt im System vornehmen, diese Änderungen vom Webservice einfach wieder überschrieben werden und die Arbeit damit hinfällig wird. Das behindert eine effektive Datenpflege und sorgt für doppelte Arbeit und entsprechenden Ärger. Wenn es zu einem Wechsel in der Datenpflege kommt, bittet Teleport daher um eine klare Trennung.

Eine Ausnahme stellt hier aktuell die Pflege der Online-Dienste dar. Da einige CMS Anbieter diese Funktion noch nicht im ihre Anwendungen implementiert haben, vergibt Teleport für die Pflege der Online-Dienste einen direkten Zugriff für die Redakteure, bis der CMS Anbieter diese Funktion unterstützt. Die Datenübertragung der anderen Daten findet dann trotzdem wie gewohnt statt.

Die Datenschutzerklärung bezieht sich auf den jeweiligen Online-Dienst und ist als Konfigurationsparameter optional. Je nachdem wer (Dienstleister, Land, etc.) den Online-Dienst bereitstellt, sind die Datenschutzerklärungen natürlich abweichend. Sollte diese als Konfigurationsparameter relevant sein, müsste das der Dienstleister etc. auch vorgeben bzw. bereitstellen.

In den Organisationseinheiten und Online-Diensten im ZuFiSH-Redaktionssystem ließe sich die Zuständigkeit über die Zuordnung der verwaltungspolitischen Gebiete abbilden. Dort müssten dann anstatt des Kreises die einzelnen kreisangehörigen Kommunen (Ämter, Gemeinden) zugeordnet werden (höchste Ebene reicht). So wird der Online-Dienst auch nicht für die Stadt X im Frontend angezeigt und falls auf Seiten des externen Online-Dienste-Servers das Gebiet zur Zuordnung relevant ist, fällt Stadt X ebenso raus. Der Logik nach sollte dann ein separater Online-Dienst für Stadt X mit dem entsprechenden Zuständigkeitsgebiet angelegt werden. Ob dafür auch ein neuer externer Link, Zustellkanal oder andere Konfigurationsparameter nötig sind, müsste mit dem Online-Dienste-Dienstleister geklärt werden.

Eine Kommune selbst hat grundsätzlich nur Zugriff zur Bearbeitung auf von ihnen selbst erstellten Online-Dienste, d.h. nicht auf Landes-Online-Dienste. Eine Option zur Anbindung ist die Erstellung von Online-Dienste-Vorlagen zum jeweiligen Dienst, sodass jede Kommune einen separaten Online-Dienst mit bereits vorgegebenen Werten anlegen kann. Das müsste vermutlich ebenso mit dem Online-Dienste-Dienstleister geklärt werden, inwieweit das standardisiert möglich ist, z.B. durch eine einheitliche Basis-URL und weitere Konfigurationsparameter.

Fragen und Antworten zu Sonstigem.

Daran wird gerade im Zuge des Bürgerportals 2.0 gearbeitet.

Diese Frage müsste bitte für eine kommunale Beteiligung in der Kollaborationsplattform gestellt werden.

Um die Nachnutzung der Dienste die der ITV.SH den Kommunen anbietet im Rechtlichen Sinne zu gewährleisten -Ja.

Nein, da diese Probleme bei Systemen bestehen, die nicht im Verantwortungsbereich des ITV.SH stehen.

Tobias Allendorf

Tobias Allendorf

Leitung Projektmanagement