Kick-off zur landesweiten Nachnutzung des Online-Dienstes Unterhaltsvorschuss.

Derzeit wird der landesweite Roll-out des Online-Dienstes Unterhaltsvorschuss vorbereitet. Es wird ab 2023 in weiten Teilen Schleswig-Holsteins möglich sein, Unterhaltsvorschuss online zu beantragen.

Am 27. September werden sich Vertreter:innen der 15 Unterhaltsvorschusskassen treffen, um in einer Kick-off-Veranstaltung den landesweiten Roll-out des Online-Dienstes Unterhaltsvorschuss zu starten. Mit dabei sind auch die Projektleitung des EfA-Dienstes aus Bremen, die Fachaufsicht aus dem zuständigen Ministerium und der ITV.SH.

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder Alleinerziehender und hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern. Zahlt der familienferne Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann der alleinerziehende Elternteil diese Leistung bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragen. In Schleswig-Holstein treffen die Unterhaltvorschusskassen jährlich rund 10.000 Entscheidungen und führen rund 33.000 Überprüfungen der Ansprüche durch.

Diese Arbeit wird nun durch die Einführung des EfA-Dienstes „Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) enorm erleichtert. Die Antragsstellenden wählen sich über der Service Konto Plus ein oder nutzen mit dem Einfachen Service Konto den zusätzlichen Mantelbogen.

In der ersten Phase des landesweiten Roll-outs erhalten die angeschlossenen Unterhaltsvorschusskassen den Antrag im pdf-Format. Durch eingebaute Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen (IBAN und PLZ) werden Fehler beim Ausfüllen reduziert und erläuternde Infotexte ersparen weitere Nachfragen bei der Behörde. Alle notwendigen Nachweise können elektronisch beigefügt werden.

In der zweiten Phase werden die Fachverfahren an den Dienst angeschlossen, dafür ist der ITV.SH bereits mit den entsprechenden Herstellern im Gespräch. So werden sämtliche Informationen direkt in das Fachverfahren übernommen und Abtippen oder Kopieren entfällt – der Antrag kann direkt bearbeitet werden. Sollten Nachfragen beim familienfernen Elternteil notwendig sein, werden diese über den Baustein „NavI“ (Nachfordern von Informationen) abgewickelt. Der familienferne Elternteil bekommt ein Schreiben mit einem QR-Code und kann die Angaben und Informationen ebenfalls online einreichen.

In Schleswig-Holstein wird der Online-Dienst bereits in Pinneberg und Kiel pilotiert, Neumünster folgt demnächst. Die in der Pilotierungsphase gewonnenen Erfahrungen fließen einerseits in die Weiterentwicklung des Dienstes ein und gleichzeitig profitieren die Unterhaltsvorschusskassen des Landes vom fachlichen Austausch mit den Pilotkommunen.

Bisher übertrifft die prozentuale Nutzung des Online-Dienstes unter allen gestellten Anträge die Erwartungen und das Team rund um den EfA-Dienst ist optimistisch, dass sich dieser Trend auch in der landesweiten Nutzung nach dem Jahreswechsel bestätigen wird.

Anna Hardt

Anna Hardt

Projektleitung Online-Dienste