Informationssicherheit.
Unabdingbar. Für Behörden und alle anderen. Nicht erst im Zeitalter des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Erfahren Sie hier mehr über ein behördliches Mindestmaß an Informationssicherheit, welches auch als Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger dient und somit außerordentlich wichtig für die Akzeptanz digitaler Services ist.
Warum Informationssicherheit?
Behördenleitungen tragen im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung neben der Verantwortung zur Umsetzung bestehender Gesetze (wie z.B. Datenschutzgesetze) auch die Verantwortung für die Gewährleistung von Informationssicherheit durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen.
Die Gewährleistungsziele des Datenschutzrechts können ohne sichere Informationsverarbeitung nicht erreicht werden. Informationssicherheit wird durch den Aufbau und Betrieb eines ISMS (Informations-Sicherheits-Management-System) gewährleistet.
Hilfreiche Links
Eine gute Übersicht findet man in der Informationsbroschüre „DSGVO – BDSG“ des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Informationsmaterial/informationsmaterial-node.html
Landesrechtliche Regelungen findet man auf den Webseiten der jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz.
In Schleswig-Holstein sind landesrechtliche Regelungen zudem unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.