Die Themen Cyberversicherungen und Informationszugangsgesetz waren Inhalt der zwei Netzwerktreffen am 19.03. und 26.06.2026
Am 19. März 2026 fand das Netzwerktreffen Informationssicherheit statt, bei dem das Thema Risikoverlagerung durch Cyberversicherungen im Fokus stand. Vier namhafte Versicherer präsentierten ihre Produkte und standen für detaillierte Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Cyberversicherungen eine sinnvolle Ergänzung im Risikomanagement darstellen können, jedoch keine standardisierten Produkte sind. Die individuelle Prüfung der Sinnhaftigkeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs ist unerlässlich, da unterschiedliche Versicherer verschiedene Obliegenheiten voraussetzen, wie beispielsweise ein funktionierendes Backupkonzept. Zudem bieten die Versicherungen unterschiedliche Pakete an, die von der Kompensation finanzieller Schäden, etwa durch die Wiederherstellung kompromittierter Systeme, bis hin zu präventiven Maßnahmen wie der Stärkung der sogenannten Human Firewall durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen reichen. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei von diversen Faktoren ab, unter anderem vom Haushaltsvolumen des Versicherungsnehmers.
Für Mitarbeitende der Kommunen besteht die Möglichkeit, weiterführende Informationen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preiskalkulationen auf der Vernetzungsplattform herunterzuladen:Hier gehts zu den Informationen zu Cyberversicherungen
Beim Netzwerktreffen Datenschutz am 26. März 2026 berichtete Referenz Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) intensiv über die praktische Umsetzung des Informationszugangsgesetzes (IZG). Besonders bemerkenswert war die unterschiedliche Erfahrung der Behörden mit IZG-Anfragen: Während einige bereits eine Vielzahl von Anfragen bearbeitet haben, sind andere bislang kaum betroffen.
Die Präsentation des Treffens steht den Mitarbeitenden Verwaltungen ebenfalls auf der Vernetzungsplattform zur Verfügung:
Hier gehts zur Präsentation vom 26.03.26
Zudem empfehlen wir das Beratungsangebot des ULD zu IZG-Anfragen, um eine rechtskonforme und effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Wenden Sie sich hierfür an mail@datenschutzzentum.de