Workshop zur Anforderungserhebung des Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker:in

24.03.2021 – 10:00

Leika-ID: 99018008000000; 99018008005000

Zuständigkeit: Kreise und kreisfreie Städte

 

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen, ansonsten macht sie oder er sich strafbar. Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu führen. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

 

Ansprechpartner:

Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.

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