Workshop zur Anforderungserhebung des ODs Hund an / ab / ummelden

21.04.2021 – 10:00

Leika-ID: 99102013000000

Zuständigkeit: Kommunen

 

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

 

wenn der Hund älter als drei Monate ist,

bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,

bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

Vorhandener Online-Dienst: kommunal.die-netzwerkstatt.de/fe/doglicense/register

 

Ansprechpartner:

Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.

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