09.06.2021 – 10:00
Leika-ID: 99012038000000; 99012038234000
Zuständigkeit: Kommunen
Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.
Verfahrensablauf:
Die Grundstückverkäuferin oder der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativattest aus.
Ansprechpartner:
Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.