Workshop zur Anforderungserhebung des ODs Zählerstandserfassung Schmutzwasser

14.04.2021 – 10:00

Leika-ID: Zählerstandserfassung Schmutzwasser

Zuständigkeit: Kommunen

 

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

 

Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

 

Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

 

Vorhandener Online-Dienst: www.amt-huettener-berge.de/buergerservice/digitale-formulare/zaehlerstandserfassung/

 

Ansprechpartner:

Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.

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