Können Verwaltungsakte trotz Schriftformerfordernis elektronisch erlassen werden?
Ja, auch wenn gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, können Verwaltungsakte grundsätzlich elektronisch erlassen werden. Ausnahmen gelten, wenn ein Gesetz die elektronische Form ausdrücklich ausschließt.
Damit ein elektronischer Verwaltungsakt die Schriftform ersetzen kann, muss er bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere müssen die Identität des Ausstellers und die Echtheit des Dokuments überprüfbar sein.
Hierfür stehen vier Möglichkeiten zur Verfügung: