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Signatruen und Siegel

Kapitel 4

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Elektronische Signaturen dienen dazu, die Identität der unterzeichnenden Person und die Unverändertheit eines digitalen Dokuments sicherzustellen. Dabei werden drei Formen unterschieden:

  • Einfache elektronische Signatur (EES): Beispielsweise ein eingetippter Name oder eine eingescannte Unterschrift. Sie bietet nur geringe Sicherheit und kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht ersetzen.

  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Ermöglicht die Identifizierung der unterzeichnenden Person und macht nachträgliche Änderungen am Dokument erkennbar. Sie bietet ein höheres Sicherheitsniveau, ersetzt jedoch ebenfalls nicht die gesetzliche Schriftform.

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Bietet durch geprüfte Zertifikate und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter das höchste Sicherheitsniveau. Sie ist die einzige elektronische Signaturform, die grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann.

Qualifizierte elektronische Signaturen werden von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern wie D-Trust bereitgestellt. Die Signatur kann beispielsweise über eine Signaturkarte oder einen Fernsignaturdienst erfolgen.

Eine Übersicht der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter bietet die Bundesnetzagentur.

Kapitel 5

Was ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel?

Ein elektronisches Siegel ist das digitale Gegenstück zum behördlichen Dienstsiegel. Es bestätigt die Herkunft und Unverändertheit elektronischer Dokumente. Dabei werden drei Formen unterschieden:

  • Einfaches elektronisches Siegel: Beispielsweise ein eingefügtes digitales Dienstsiegel. Es bietet nur geringe Sicherheit und kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht ersetzen.

  • Fortgeschrittenes elektronisches Siegel: Ermöglicht die eindeutige Zuordnung zur Behörde und macht nachträgliche Änderungen am Dokument erkennbar. Es bietet höhere Sicherheit, ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Schriftform.

  • Qualifiziertes elektronisches Siegel: Bietet durch geprüfte Zertifikate und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter das höchste Sicherheitsniveau. Es kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die vorgeschriebene Schriftform ersetzen.

Anders als bei elektronischen Signaturen wird das Siegel der gesamten Behörde und nicht einzelnen Mitarbeitenden zugeordnet. Dadurch kann der technische und finanzielle Aufwand reduziert werden.

Elektronische Siegel lassen sich digital überprüfen. Für Dokumente, die auch in Papierform überprüfbar sein sollen, gibt es zudem das visuelle digitale Siegel (VDS). Dieses ermöglicht eine Verifizierung mittels QR-Code.